Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Sarreguemines, Frau Sophie Gossmann, Avocat, gossmann@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 87 02 99 87, www.rechtsanwalt.fr


Wichtige Informationen und Hinweise für Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit kündigen wollen.

Da die Vertragsbeendigung während der Probezeit ("periode d'essai") verhältnismäßig einfach durchzuführen ist, ist die Probezeit in Frankreich von großer Bedeutung. Insbesondere bei befristeten Arbeitsverträgen ist die wirksame Vereinbarung einer Probezeit wichtig, weil bei diesen Arbeitsverträgen die Möglichkeiten der Kündigung eingeschränkt sind.

Der Arbeitgeber sollte ohne Bedenken den Arbeitsvertrag während der Probezeit beenden, wenn er der Meinung ist, die Fähigkeiten des Arbeitnehmers seien ungenügend, da eine Kündigung nach der Probezeit schwerer und teurer wird.

  1. Ist eine Begründung der Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit in Frankreich erforderlich?
  2. Bis wann kann der Arbeitgeber in Frankreich den Vertrag aus probezeitspezifischen Gründen kündigen? (= Feststellung der Ungeeignetheit des Arbeitnehmers für die offene Stelle)
  3. Welche Fristen sind in Frankreich im Fall einer Kündigung des Arbeitsvertrags in der Probezeit zu beachten?
  4. Bedarf in Frankreich die Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit eines besonderen Verfahrens?

Antworten:

1. Ist eine Begründung der Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit in Frankreich erforderlich?

Die Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit bedarf grundsätzlich keiner Begründung, was nicht der Fall ist, soweit die Probezeit abgelaufen ist.

Die französische Rechtsprechung ist der Ansicht, dass die Probezeit nur dazu dient, die beruflichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu testen und zu beurteilen. Sind die Fähigkeiten des getesteten Arbeitnehmers für die Stelle ungenügend, so hat der Arbeitgeber die Möglichkeit den Arbeitsvertrag aus diesem probezeitspezifischen Grund einfacher zu kündigen.

Liegt kein Grund, der mit den Fähigkeiten des Arbeitnehmers zusammenhängt, vor, ist die Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich in diesem Fall aus der fehlenden probezeitspezifischen Kündigung (z.B.: Kündigung wegen eines schuldhaften Vertragsverstoßes des Arbeitnehmers).

Die Kündigung während der Probezeit aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers wird als rechtswidrig angesehen. In diesem Fall findet keine vereinfachte probezeitspezifische Kündigung statt, sondern das „normale“ umfangreichere Kündigungsverfahren.

Falls eine Ungeeignetheit des Arbeitnehmers während der Probezeit vorliegt, sind die Anforderungen an das Kündigungsverfahren gering, sodass die probezeitspezifische Kündigung durchzuführen ist.

Zudem ist eine Kündigung aufgrund der Schwangerschaft, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verboten. In keinem Fall darf die Kündigung diskriminierend sein.

Hat der Arbeitgeber im Sinn, den Arbeitsvertrag aufgrund eines schuldhaften Vertragsverstoßes des Arbeitnehmers (z. B.: vertragswidriges Verhalten) während der Probezeit zu kündigen, muss er sich an das „normale“ Kündigungsverfahren halten. Eine „normale“ Kündigung ohne probezeitspezifischen Grund muss folgendes Vorgehen einhalten:

  • Formelle Ladung des Arbeitnehmers zu einem Kündigungsvorgespräch,
  • Einhalten einer bestimmten Wartefrist,
  • Durchführung eines Kündigungsvorgesprächs,
  • Einhalten einer weiteren bestimmten Wartefrist,
  • Versand des formellen Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer.

2. Bis wann kann der Arbeitgeber in Frankreich den Vertrag aus probezeitspezifischen Gründen kündigen? (= Feststellung der Ungeeignetheit des Arbeitnehmers für die offene Stelle)

Der Arbeitnehmer muss spätestens am letzten Tag seiner Probezeit wissen, dass sein Arbeitsvertrag beendet wird.

Beispiel: Wie wird der letzte Tag einer Probezeit bestimmt?

Eine einmonatige Probezeit, die am 8. September beginnt, wurde vereinbart. In der Regel endet die Probezeit mit Ablauf des 7. Oktobers, das heißt am 7. Oktober um 24 Uhr.

Wenn das Ende der Kündigungsfrist sich außerhalb der laufenden Probezeit befindet, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Ausgleichsentschädigung für diejenigen Tagen, die nach Ende der Probezeit folgen, zu zahlen.

Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass der Arbeitnehmer nicht nach Ende seiner Probezeit weiterarbeitet, sonst wird das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne Probezeit umgewandelt. Gegebenenfalls wäre dann das „normale“ und umfangreichere Kündigungsverfahren einzuhalten.

3. Welche Fristen sind in Frankreich im Fall einer Kündigung des Arbeitsvertrags in der Probezeit zu beachten?

Unterschiedliche Kündigungsfristen sind bei Kündigungen während der Probezeit gesetzlich geregelt. Deren Länge hängt davon ab, ob die Kündigung auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers erfolgt. Falls kein Tarifvertrag anwendbar ist, so sind nachstehenden Fristen einzuhalten:

Wenn die Beendigung auf Initiative des Arbeitgebers erfolgt, sind folgende Kündigungsfristen zu beachten:

  • 24 Stunden, wenn der Arbeitnehmer weniger als 8 Tage im Unternehmen tätig war,
  • 48 Stunden, bei einer Tätigkeit des Arbeitnehmers zwischen 8 Tagen und 1 Monat,
  • 2 Wochen ab einer Tätigkeitsdauer von mehr als 1 Monat und maximal 3 Monaten,
  • 1 Monat ab einer Tätigkeitsdauer von mehr als 3 Monaten.

Wenn die Beendigung auf Initiative des Arbeitnehmers erfolgt, sind folgende Kündigungsfristen zu beachten:

  • 24 Stunden bei einer Tätigkeitsdauer von weniger als 8 Tagen,
  • 48 Stunden bei einer Tätigkeitsdauer von 8 Tagen oder länger.

Auf Arbeitgeberseite sollte unbedingt sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer nach dem Ende der Probezeit nicht mehr im Unternehmen tätig ist.

Nur so ist die Umwandlung des Arbeitsvertrags aufgrund der weiteren Tätigkeit in einen probezeitlosen unbefristeten Arbeitsvertrag vermeidbar. Im gegenteiligen Fall, wenn also eine Umwandlung in einen probezeitlosen unbefristeten Arbeitsvertrag stattfinden würde, würden somit die (strengeren) allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen des französischen Rechts Anwendung finden und nicht mehr das vereinfachten Beendigungsverfahren in der Probezeit.

Praxistipp

Der Arbeitgeber sollte darauf achten, dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit endet, sonst hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ausgleichsentschädigung für die restliche (rechnerisch) verbleibende Dauer der Kündigungsfrist nach Ende der Probezeit. Der Umstand, dass die Kündigungsfrist nach Ende der Probezeit abläuft, hat jedoch keine Auswirkungen auf das errechnete Ende der Probezeit an sich.

4. Bedarf in Frankreich die Beendigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit eines besonderen Verfahrens?

Die Kündigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit ist für den Arbeitgeber vorteilhaft, denn er muss kein wie auch immer geartetes Kündigungsverfahren einhalten. Dies ist bei einer Kündigung nach dem Ende der Probezeit nicht der Fall, da dann das Kündigungsverfahren strenger ist.

Das Absenden eines Einschreibens mit Rückschein oder die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung während der Probezeit ist allerdings aus Beweisgründen sehr ratsam.

Sie haben weitere Fragen zur Kündigung von Arbeitsverträgen in Frankreich während der Probezeit? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45



Stand der Bearbeitung: Oktober 2022