Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich


Wichtige Informationen zum kollektiven Arbeitsrecht in Frankreich für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen.

Das französische „Betriebsverfassungsrecht“ weist zahlreiche Besonderheiten im Vergleich zum deutschen Kollektivarbeitsrecht auf.

Zu folgenden Aspekten des französischen kollektiven Arbeitsrechts finden Sie auf der CBBL-Seite vertiefte Informationen:

Lesen Sie auch: Modernisierung des französischen Arbeitsrechts unter Präsident Macron.

Sie haben Fragen zum kollektiven Arbeitsrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Juni 2024