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- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
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- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
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- Immobilienrecht in Frankreich
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- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Handlungsoptionen
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- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
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- Keyword Advertising in Frankreich – Was ist erlaubt?
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Ablauf von Arbeitsgerichtsverfahren in Frankreich
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Aurélia Heim, Avocat, heim@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Informationen und Hinweise zum Ablauf von Verfahren vor den französischen Arbeitsgerichten.
- Wie verläuft in Frankreich das Verfahren in erster Instanz?
- Wie sind die Arbeitsgerichte in Frankreich besetzt?
- Welche Beweise können in Frankreich beigebracht werden?
- Wie lange dauern die Prozesse in Frankreich?
Antworten:
1. Wie verläuft in Frankreich das Verfahren in erster Instanz?
Nach Einreichung der Klageschrift wird zunächst ein Termin angesetzt, an dem sich die Parteien vergleichen können (audience de conciliation). Kommt es nicht zu einem Vergleich, so wird das Verfahren streitig fortgesetzt. Nach Austausch der Schriftsätze und Beweismittel setzt das Gericht einen Termin zum Plädoyer fest. Bei diesem Termin halten die Anwälte ihre Plädoyers, in denen sie die gesamte Angelegenheit mündlich vortragen müssen – in Frankreich muss auch, im Unterschied zu Deutschland, vor dem Arbeitsgericht plädiert werden. Danach ergeht das Urteil des Gerichts.
Da es sich um ein mündliches Verfahren handelt, kann der Klageantrag noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung geändert werden.
2. Wie sind die Arbeitsgerichte in Frankreich besetzt?
Bei den Arbeitsgerichten in Frankreich sind nur Laienrichter tätig. Zwei Laienrichter repräsentieren die Arbeitgeberseite, zwei weitere Laienrichter repräsentieren die Arbeitnehmerseite. Es kommt nicht selten vor, dass die Laienrichter sämtlich Arbeitnehmer sind, da für die Arbeitgeberseite auch bestimmte leitende Angestellte (cadres) Recht sprechen dürfen. Auch die Arbeitgeber sind demnach in der Regel durch Arbeitnehmer vertreten.
3. Welche Beweise können in Frankreich beigebracht werden?
Es besteht eine freie Beweiswürdigung, so dass jegliche Form von schriftlichen Beweisen beigebracht werden kann. Anders als in Deutschland kommt es jedoch selten zu Zeugenvernehmungen. Zeugenaussagen werden meistens lediglich schriftlich beigebracht.
4. Wie lange dauern die Prozesse in Frankreich?
Ein Prozess in erster Instanz dauert im Durchschnitt etwa ein bis zwei Jahre. Die Berufungsinstanz nimmt in der Regel mindestens ein weiteres Jahr Zeit in Anspruch.
Sie haben weitere Fragen zum Ablauf von Verfahren vor den französischen Arbeitsgerichten? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Oktober 2022
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