Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats, Strasbourg, Paris, Baden-Baden
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Unternehmensgründung, Geschäftsleben und Schließung eines Unternehmens in Frankreich


Gründung einer Gesellschaft/eines Unternehmens in Frankreich oder Eintragung einer französischen Zweigniederlassung

Viele deutsche, schweizerische oder österreichische Unternehmen und Investoren sind auf dem französischen Markt tätig und stellen sich früher oder später die Frage der Vorteile einer eigenen Niederlassung in Frankreich.
Die erste Frage zum Zeitpunkt des Marktzugangs ist häufig die nach der Gründung einer französischen Gesellschaft – d.h. einer in Frankreich eingetragene Tochtergesellschaft – oder der Eintragung einer Niederlassung in Frankreich (Gründung einer Gesellschaft / unselbständige Niederlassung in Frankreich: Welches sind die Vor- und Nachteile?).

In der Tat bestehen rechtlich erhebliche Unterschiede zwischen der Gründung einer eigenen Tochtergesellschaft und der Eintragung einer unselbständigen Zweigniederlassung.

Steuerrechtlich und buchhalterisch gesehen, müssen sowohl die in Frankreich eingetragenen Niederlassung als auch die französische Tochtergesellschaft getrennte Buchungskreisläufe einrichten und Buchhaltung und Bilanzen nach französischen Vorschriften (französischer Buchungsplan – Plan Comptable général) führen und erstellen. Beide Strukturen unterliegen den französischen Steuern.

Die Gründung einer eigenen Struktur in Frankreich gewährt eine richtige Präsenz auf dem französischen Markt sowie eine grundsätzliche Begrenzung der Haftung der Muttergesellschaft für die Aktivität in Frankreich. Daher empfehlen wir in der Regel die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich.

Dabei kann ein steuergünstiges Entlohnungsmodell für Geschäftsführer und Arbeitnehmer eingeführt werden.

Welche Gesellschaftsformen kommen in Frankreich in Betracht?

Derzeit gründen ausländische Unternehmen in Frankreich in den meisten Fällen entweder eine GmbH französischen Rechts (SARL: Société à responsabilité limitée) oder eine vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS: Société par actions simplifiée). Eine klassiche Aktiengesellschaft (SA: Société anonyme), entweder die Form mit Verwaltungsrat oder diejenige mit Vorstand und Aufsichtsrat, wird heute nur noch selten gewählt.

Dies gilt ebenso für Personengesellschaften (société de personnes) Grundsätzlich werden letztere nur ausgewählt, um Immobilien zu halten und zu verwalten (SCI: Société Civile Immobilière).

Die GmbH französischen Rechts (SARL) in Frankreich wird häufig von kleineren Unternehmen genutzt, wie zum Beispiel von Handwerkern oder kleinen Handelsgesellschaften.

In Frankreich hat heute die vereinfachte Aktiengesellschaft SAS – dank Ihrer juristischen sowie ökonomischen Vorteile - die anderen Formen der Handelsgesellschaften weitgehend verdrängt.

Besonderheiten bei der Gründung einer französischen Tochtergesellschaft durch eine deutsche, österreichische oder schweizerische Gesellschaft

Muss ein Notar bei der Gründung eines Unternehmens in Frankreich tätig werden?

Die Hinzuziehung eines Notars ist in Frankreich zur Durchführung der Gründungsformalitäten bei keiner Gesellschaftsform erforderlich.

In Frankreich werden Anwälte mit der Gründung der Gesellschaft beauftragt.

Muss ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden?

Die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers (Commissaire aux Comtpes – CAC) ist seit einer Gesetzesreform nur noch bei der Überschreitung bestimmter Schwellenwerte verpflichtend.

Gut zu wissen:

  • Der französische Gesetzgeber hat mehrere Steuererleichterungen für die Gründung neuer Unternehmen eingeführt, wenn diese in einer bestimmten Zone auf dem französischen Staatsgebiet gegründet werden.
  • Um die Finanzierung der französischen Tochtergesellschaft zu sichern, kann die ausländische Muttergesellschaft ihrer Tochter in Frankreich Geldmittel zur Verfügung zu stellen (sogenannte Gesellschafterdarlehen). Als Gegenleistung für diese Darlehen zahlt die französische Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft in Deutschland, Österreich oder die Schweiz Zinsen. Unter gesetzlich streng definierten Voraussetzungen können diese Zinsen teilweise vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden.

Wie lang ist der Gründungsprozess einer Gesellschaft in Frankreich?

Die Gründung einer Gesellschaft in Frankreich ist mit wenig administrativem Aufwand verbunden..

Lesen Sie auch unsere Publikation "La Nouvelle: Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich, Mai 2020"

Sie haben Fragen zur Gründung und dem Geschäftsleben einer Gesellschaft in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2023