- Aktuelles Recht in Frankreich
- La Nouvelle - Arbeitsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- La Nouvelle - Einkommensteuer in Frankreich
- La Nouvelle - Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Immobilienrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Produkthaftung in Frankreich
- La Nouvelle - Prozessrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Unternehmenskauf in Frankreich
- La Nouvelle- Vertragsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich
- Arbeitsrecht in Frankreich
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich
- Probezeit in Frankreich
- Befristeter Arbeitsvertrag in Frankreich
- Arbeitszeit in Frankreich
- Teilzeitarbeit in Frankreich
- Tarifvertrag und Mindestlohn in Frankreich
- Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)
- Arbeitsgericht in Frankreich
- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
- Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
- Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich
- Kollektivkündigung von Arbeitnehmern in Frankreich aus betriebsbedingten Gründen
- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der Betriebsrat in Frankreich (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
- Baurecht in Frankreich
- Datenschutz in Frankreich
- Forderung und Vollstreckung in Frankreich
- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
- Handelsvertreter in Frankreich
- Händler / Distributor in Frankreich
- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
- Immobilienkauf in Frankreich
- Zeitlicher Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
- Verkauf einer in Frankreich gelegenen Immobilie
- Besteuerung bei Verkauf einer Immobilie in Frankreich
- Vermögensteuer auf Immobilien in Frankreich
- Insolvenz / Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Handlungsoptionen
- Insolvenz einer Tochtergesellschaft in Frankreich
- Alternativen zum Sanierungs- und Liquidationsverfahren in Frankreich
- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
- Insolvenz einer Muttergesellschaft in Frankreich
- Aktuelles zum Insolvenzrecht: Unternehmensinsolvenz in Frankreich – Neue Regeln durch die Reform 2021
- Kreditsicherheiten in Frankreich
- Markenrecht in Frankreich
- Mediation in Frankreich – Alternative zum Gerichtsverfahren
- Online-Handel mit Kunden in Frankreich
- Prozesse und Gerichtsverfahren in Frankreich
- Der Rechtsanwalt in Frankreich
- Sachverständigengutachten in Frankreich
- Steuern und Steuerrecht in Frankreich
- Unternehmensbesteuerung in Frankreich
- Besteuerung von Privatpersonen in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Steuersitz in Frankreich
- Schenkung von Geldbeträgen an in Frankreich steuerpflichtige Angehörige: Befreiung von der Schenkungssteuer
- Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich
- Home Office in Frankreich: Welche Regeln und Rechte gelten in Bezug auf Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten?
- Unternehmensgründung, Geschäftsleben und Schließung eines Unternehmens in Frankreich
- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
- Mögliche Gesellschaftsformen in Frankreich
- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
- Meldepflichten bei Gründung eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftsprüfer bestellen in Frankreich: Wann besteht Prüfungspflicht?
- Geschäfte der Gesellschaft in Gründung in Frankreich
- Unselbständige Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Frankreich
- Steuererleichterungen bei Gründung neuer Unternehmen in Frankreich
- Vergütung von Gesellschafterdarlehen in Frankreich
- Schließung eines Unternehmens in Frankreich – Mit oder ohne Insolvenzverfahren
- Unternehmenskauf / -verkauf (M&A) in Frankreich
- Verträge mit Kunden in Frankreich
- Welches Recht ist auf Verträge mit Kunden in Frankreich anwendbar?
- Informationspflichten gegenüber Verbrauchern in Frankreich
- AGB in Verträgen mit Kunden Frankreich
- Ausführung von Verträgen mit Kunden in Frankreich
- Risiken bei der Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit einem französischen Geschäftspartner
- Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten mit Kunden in Frankreich zuständig?
- Checkliste: Worauf sollten Sie bei Verträgen und Gerichtsverfahren mit Kunden in Frankreich achten?
- Vertrieb in Frankreich
- Wettbewerbsrecht in Frankreich
- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich
- Verletzung einer Wettbewerbsverbotsklausel (Konkurrenzklausel) in Frankreich
- Schutz von Know-how in Frankreich
- Geschäftsgeheimnis in Frankreich
- Abwerbung von Kunden in Frankreich
- Verunglimpfung von Wettbewerbern in Frankreich („dénigrement“)
- Das „wesentliche Ungleichgewicht bei Verträgen“ in Frankreich
- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich durch Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts
- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich durch Abwerbung von Arbeitnehmern
- Selektives Vertriebssystem - Weiterverkaufsverbot in Frankreich sowie in Deutschland
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Frankreich
- Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Frankreich
- Keyword Advertising in Frankreich – Was ist erlaubt?
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Geschäftsführer in Frankreich: Haftung
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Strasbourg, Herrn Emil Epp, Rechtsanwalt, epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Wofür haftet der Geschäftsführer einer Gesellschaft in Frankreich gegenüber Dritten?
Der Geschäftsführer handelt in der Regel im Namen und für Rechnung der Gesellschaft, die er vertritt und haftet nur in Ausnahmefällen mit seinem persönlichen Vermögen.
In folgenden Ausnahmefällen haftet der Geschäftsführer persönlich:
- Persönliche Haftung aufgrund von Sondervorschriften aus dem Handels- und Wirtschaftsrecht, dem Insolvenzrecht, dem Steuerrecht oder dem Sozialversicherungsrecht.
- Der Geschäftsführer handelt nicht in seiner Funktion als Organ der Gesellschaft, sondern als Privatperson, ohne dies gegenüber den betroffenen Geschäftspartnern deutlich zu machen.
- Der Geschäftsführer verursacht durch sein persönliches Verschulden, das nicht im Zusammenhang mit der Geschäftsführung steht, einen Schaden bei außerhalb der Gesellschaft stehenden Personen.
Unter den genannten Fällen ist die im französischen Insolvenzgesetz vorgesehene Ausfallhaftung des Geschäftsführers von besonderer Bedeutung. Diese Haftung des Geschäftsführers für unzureichende Aktiva der Gesellschaft (action en responsabilité pour insuffisance d‘actif) greift, sofern nachweisbar ist, dass ein Geschäftsführungsfehler vorlag, der ursächlich für den Mangel an ausreichenden Aktiva der Gesellschaft war.
Die Ausfallhaftung gilt sowohl für ordentlich bestellte wie auch für faktische Geschäftsführer (Leitungsorgane). Die Rechtsprechung verlangt jedoch einen Geschäftsführungsfehler von einer gewissen Schwere. Ein solcher kann bei Vorliegen eines mangelhaften Rechnungswesens, bei groben Verstößen gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, und im Allgemeinen bei einem Verhalten angenommen werden, dass sich gegen die Gewinnerzielung der Gesellschaft richtet.
Sie haben weitere Fragen zur Haftung des Geschäftsführers in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: November 2022
- Aktuelles Recht in Frankreich
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