- Aktuelles Recht in Frankreich
- La Nouvelle - Arbeitsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- La Nouvelle - Einkommensteuer in Frankreich
- La Nouvelle - Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Immobilienrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Produkthaftung in Frankreich
- La Nouvelle - Prozessrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Unternehmenskauf in Frankreich
- La Nouvelle- Vertragsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich
- Arbeitsrecht in Frankreich
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich
- Probezeit in Frankreich
- Befristeter Arbeitsvertrag in Frankreich
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- Tarifvertrag und Mindestlohn in Frankreich
- Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)
- Arbeitsgericht in Frankreich
- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
- Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
- Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich
- Kollektivkündigung von Arbeitnehmern in Frankreich aus betriebsbedingten Gründen
- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der Betriebsrat in Frankreich (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
- Baurecht in Frankreich
- Datenschutz in Frankreich
- Forderung und Vollstreckung in Frankreich
- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
- Handelsvertreter in Frankreich
- Händler / Distributor in Frankreich
- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
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- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Frankreich
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- Insolvenz / Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Handlungsoptionen
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- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
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- Aktuelles zum Insolvenzrecht: Unternehmensinsolvenz in Frankreich – Neue Regeln durch die Reform 2021
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- Markenrecht in Frankreich
- Mediation in Frankreich – Alternative zum Gerichtsverfahren
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- Schenkung von Geldbeträgen an in Frankreich steuerpflichtige Angehörige: Befreiung von der Schenkungssteuer
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- Unternehmensgründung, Geschäftsleben und Schließung eines Unternehmens in Frankreich
- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
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- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
- Meldepflichten bei Gründung eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftsprüfer bestellen in Frankreich: Wann besteht Prüfungspflicht?
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- Keyword Advertising in Frankreich – Was ist erlaubt?
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Aurélia Heim, Avocat, heim@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Überblich über die Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich ab 2018 durch die Reform unter Präsident Macron.
Schon während des Wahlkampfs war die Modernisierung des französischen Arbeitsrechts eine der Prioritäten des Präsidentschaftskandidaten Macron.
Das angestaubte Arbeitsrecht in Frankreich wurde seiner ausgleichenden Rolle nicht mehr gerecht. Ausgehend von dieser Feststellung, setzte die französische Verwaltung nach der Wahl im Mai 2017 auf einen Bruch mit den althergebrachten Ansichten zum Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach den Worten des französischen Premierministers Edouard Philippe „kann niemand ernsthaft behaupten, dass (unser) Recht, und insbesondere unser Arbeitsrecht, Personaleinstellungen begünstigt [...] und eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmen fördert.“
Für die aktuelle Regierung besteht die Priorität weniger darin, den Schutz der Arbeitnehmer in den Fokus zu rücken, als vielmehr die Entwicklungsfreiheit der Unternehmen und damit Frankreichs Attraktivität als Investitionsstandort zu fördern.
Bereits unmittelbar nach der Wahl begann die Regierung Ende Mai 2017, Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu führen. Schon vier Monate später traten die am 22. September 2017 von Emmanuel Macron im Elyséepalast unterzeichneten Reformverordnungen in Kraft. Ihre vollumfängliche Wirkung haben sie mit der Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnungen am 1. Januar 2018 entfaltet.
Die Hauptziele der Reform unterteilen sich in drei Blöcke, auf die wir in den nachfolgenden Artikeln jeweils genauer eingehen möchten:
- Die Reform der Vorschriften, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und deren kollektiven Verhandlungsmöglichkeiten (Branchentarifverträge, Betriebsvereinbarungen) regeln.
- Die Reform der Personalvertretung im Unternehmen
- Die Erhöhung der Rechtssicherheit für Arbeitgeber
Diese Themenblöcke enthalten zahlreiche Neuerungen, die von großer praktischer Bedeutung sind, wie beispielsweise:
- Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen, die in Frankreich traditionell nur begrenzt zulässig waren
- Deckelung der Entschädigungssummen (Abfindungen), die dem Arbeitnehmer bei einer rechtswidrigen Kündigung arbeitsgerichtlich zugesprochen werden können
- Rolle und Befugnisse der Arbeitnehmervertretung innerhalb des Unternehmens
Weitere umfangreiche Reformen, wie etwa die der Arbeitslosenversicherung oder die angekündigte Reform des Rentensystems, sind in Frankreich derzeit im Gange.
Sie haben weitere Fragen zur Reform des französischen Arbeitsrechts? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Oktober 2022
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