Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Überblick über die verschiedenen Formen der Beendigung von Arbeitsverträgen in Frankreich

Das französische Arbeitsrecht hat den Ruf, die Beendigung eines Arbeitsvertrags in Frankreich nur schwer zu ermöglichen. In der Praxis ist die Beendigung des Arbeitsvertrags zwar in der Tat an gewisse Formalitäten gebunden (Kündigungsvorgespräch etc.), welche jedoch selten Schwierigkeiten bereiten.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrages in Frankreich kann unter Umständen kostenintensiver sein als beispielsweise in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz. Präsident Macron hat das französische Arbeitsgesetzbuch jedoch reformiert, um Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei Kündigungen in Frankreich zu geben.

Das französische Arbeitsrecht sieht, je nach Art des Arbeitsvertrags und Willen der Parteien, verschiedene Möglichkeiten vor, um einen Arbeitsvertrag zu beenden.


Zusammenfassung der Beendigungsgründe in der Tabelle:

Initiative zur Vertragsbeendigung Art der Vertragsbeendigung
Einvernehmlich Abschluss eines Aufhebungsvertrages (rupture conventionnelle) nach französischem Recht
Arbeitgeber
  • Personenbedingte Kündigung
  •  Betriebsbedingte Kündigung
  • Rentenantritt auf Initiative des Arbeitgebers (mise à la retraite)
Arbeitnehmer
  • Kündigung (Eigenkündigung) (démission)
  •  Kündigung des Arbeitsvertrags mit Feststellung des Vertragsbruchs aufgrund alleinigen Verschuldens des Arbeitgebers (prise d’acte)
  • Gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses (résiliation judiciaire)
  •  Rentenantritt auf Initiative des Arbeitnehmers (départ volontaire à la retraite)

Sie haben Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten, Arbeitsverträge in Frankreich zu beenden? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45



Stand der Bearbeitung: September 2022