Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Priscille Lecoanet, Avocat, lecoanet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Da die französischen Handelsreisenden (Voyageur Représantant Placier - VRP) den Status von Arbeitnehmern haben, sind für Rechtsstreitigkeiten mit diesen die französischen Arbeitsgerichte (Conseil de prud’hommes) zuständig. Im Folgenden finden Sie nähere Informationen zum Ablauf der Verfahren vor den französischen Arbeitsgerichten.

1. Wie verläuft das Verfahren bei Streitigkeiten mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich in erster Instanz?

Nach Einreichung der Klageschrift wird zunächst ein Termin angesetzt, an dem sich die Parteien vergleichen können (audience de conciliation). Kommt es nicht zu einem Vergleich, so wird das Verfahren streitig fortgesetzt. Nach Austausch der Schriftsätze und Beweismittel setzt das Gericht einen Termin zum Plädoyer fest. Bei diesem Termin halten die Anwälte ihre Plädoyers, in denen sie die gesamte Angelegenheit mündlich vortragen müssen. In Frankreich muss, im Unterschied zu Deutschland, auch vor dem Arbeitsgericht plädiert werden. Danach ergeht das Urteil des Gerichts.

Da es sich um ein mündliches Verfahren handelt, kann der Klageantrag noch bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung geändert werden.

2. Wie sind die Arbeitsgerichte in Frankreich besetzt?

Bei den Arbeitsgerichten in Frankreich sind nur Laienrichter tätig. Zwei Laienrichter repräsentieren die Arbeitgeberseite, zwei weitere Laienrichter repräsentieren die Arbeitnehmerseite. Es kommt nicht selten vor, dass die Laienrichter sämtlich Arbeitnehmer sind, da für die Arbeitgeberseite auch bestimmte leitende Angestellte (cadres) Recht sprechen dürfen. Auch die Arbeitgeber sind demnach in der Regel durch Arbeitnehmer vertreten.

3. Welche Beweise können bei Streitigkeiten mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich beigebracht werden?

Es besteht eine freie Beweiswürdigung, so dass jegliche Form von schriftlichen Beweisen beigebracht werden kann. Anders als in Deutschland kommt es jedoch selten zu Zeugenvernehmungen. Zeugenaussagen werden meistens lediglich schriftlich beigebracht.

4. Wie lange dauern die Prozesse in Frankreich?

Ein Prozess in erster Instanz dauert im Durchschnitt etwa ein bis zwei Jahre. Die Berufungsinstanz nimmt in der Regel mindestens ein weiteres Jahr Zeit in Anspruch.

Sie haben Fragen zum Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Januar 2023