Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Geschäftsführer in Frankreich: Private Arbeitslosenversicherung

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Strasbourg, Herrn Emil Epp, Rechtsanwalt, epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Wie kann sich ein Geschäftsführer in Frankreich gegen Arbeitslosigkeit absichern?

Für die Geschäftsführer einer französischen Gesellschaft (SARL, SAS, SA etc.), die reine Mandatsträger sind und nicht zusätzlich durch einen Arbeitsvertrag bezüglich vom Mandat trennbaren Leistungen an die Gesellschaft gebunden sind, besteht keine Möglichkeit, bei Beendigung des Mandats, aus welchem Grund auch immer (Abberufung, Schließung der Gesellschaft etc.) in den Genuss der gesetzlichen französischen Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmer zu kommen.

Deshalb bieten private Unternehmen den Geschäftsführern diesbezüglich die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen.

Nachstehend findet sich beispielhaft ein kurzer zusammenfassender Überblick über zwei bekannte Geschäftsführer-Versicherungssysteme in Frankreich (Stand November 2022).

I. Das Versicherungssystem der GSC in Frankreich


1.Beitrittsberechtigte Personen

Französische Geschäftsführer ohne zusätzlichen Arbeitsvertrag, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • bei Beitritt nicht mehr als 5 Jahre vom Renteneintritt (volle Rente) entfernt sein,
  • kein Bezug von Invaliditätsbeihilfe der 2. oder 3. Kategorie.


2.Beitrittsberechtigte Unternehmen in Frankreich

Das französische Unternehmen muss zwingend einem Unternehmerverband beitreten, der seinerseits Mitglied im Versicherungsverein GSC ist.

Zum Zeitpunkt des Beitritts darf sich das Unternehmen nicht in einem insolvenzrechtlichen Schutzverfahren (procedure de sauvegarde), Sanierungsverfahren (procedure de redressement judiciaire) oder in einem eröffneten Insolvenzverfahren (procedure de liquidation judiciaire) befinden.

Des Weiteren dürfen folgende Situationen nicht vorliegen:

  • ein Verlustvortrag, das heißt das Unternehmen muss prinzipiell schwarze Zahlen schreiben;
  • letztes Ergebnis defizitär und/oder Betriebsverluste, die höher als 50% des Gesellschaftskapitals sind;
  • negatives Eigenkapital.

Das Unternehmen muss gewisse Unterlagen (Bilanzen etc.) bei der GSC einreichen.


3.Umfang der Versicherung

Die Basisversicherung der GSC garantiert eine Entschädigungszahlung bei:

  • Verlust des Mandats bedingt durch eine gerichtliche Entscheidung: Sanierungsverfahren, Liquidationsverfahren;
  • Verlust des Mandats bedingt durch Entscheidungen, die aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten getroffen wurden: vorzeitige Auflösung, Rücktritt, Fusion, Spaltung, tiefergreifende Umstrukturierung;
  • Abberufung oder Nichtverlängerung des Mandats.

Die Versicherung hat eine Karenzzeit von 12 Monaten ab dem Wirksamwerden des Beitritts. Tritt der Verlust des Mandats innerhalb dieses Zeitraums ein, erfolgen keine Zahlungen.

Das Tagegeld wird nach Ablauf eines Zeitraums von 30 Tagen ab der effektiven Beendigung des Mandats gezahlt.


4.Versicherungszeitraum und Höhe der Entschädigung

Die Entschädigung wird grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten ausgezahlt.

Nach einem Jahr Mitgliedschaft kann die Laufzeit auf 18 beziehungsweise 24 Monate erhöht werden.

Der versicherte französische Geschäftsführer kann zwischen zwei Optionen (Option 55 und Option 70) wählen, die ihm Zahlungen in Höhe von 55% bzw. 70% seines zu versteuernden Jahreseinkommens sichern.

Das hierbei berücksichtigteSteuereinkommen ist auf das achtfache der Jahresbeitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung gedeckelt.

Die einzuzahlenden Beiträge hängen neben dem Steuereinkommen von der Versicherungsdauer und der jeweiligen Option ab.

Hinweis: Zwecks eines besseren Überblicks über die anfallenden Kosten und die Zahlungen stellt der Versicherer auf seiner Internetseite einen kostenlosen Simulator zur Verfügung.

Ein Rechenbeispiel:

  • zu versteuerndes Jahresgehalt : 80.000 €; Dauer der Zahlungen: 12 Monate
  • jährliche Beiträge: 2.489 € (Option 55) oder 3.300 € (Option 70)
  • Gesamtentschädigung: 44.000 € (Option 55) oder 56.000 € (Option 70).

Kontakt: GSC, 77, bouldevard du Montparnasse, 75006 Paris, Tel : + 33 1 45 72 63 10, www.gsc.asso.fr

II. Das Versicherungssystem APPI in Frankreich

APPI bietet grundsätzlich dem französischen Geschäftsführer einen Schutz bei Verlust des Mandats im Rahmen eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens.

Es ist daneben auch möglich, für einen Schutz bei Abberufung zu optieren.

Die nachfolgenden Informationen gelten für einen Versicherungsschutz mit dieser Option.


1.Beitrittsvoraussetzungen für ein französisches Unternehmen

Dieser umfassendere Schutz steht nur solchen französischen Unternehmen offen, die mindestens seit fünf Geschäftsjahren tätig sind und in dieser Zeit nicht Gegenstand eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens waren.

Im Übrigen muss es finanziell gut dastehen, das heißt schwarze Zahlen schreiben.

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, einem Unternehmerverband beizutreten.


2.Beitrittsberechtigte französische Geschäftsführer

Es können für das Gesamtpaket inklusive Abberufung nur französische Geschäftsführer abgesichert werden, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • noch keine 65 Jahre alt;
  • weder direkter noch indirekter Besitz von mehr als 5% des Gesellschaftskapitals;
  • Ausübung des Amtes seit mindestens zwei Jahren.


3.Beiträge und Leistungen

Auch hier wird zwischen verschiedenen Formeln unterschieden, die jeweils von der Höhe der gewünschten Entschädigung abhängen: 55%, 75% oder 100%.

Die Entschädigungsdauer beträgt 12, 18 oder 24 Monate, die Karenzzeit 12 Monate.

Die Internetseite von APPI bietet einen kostenlosen Simulator für genauere Berechnungen.

Es wäre hier jedoch angezeigt, sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, da insbesondere nicht klar ist, ob der Simulator die Option „Abberufung“ berücksichtigt oder nicht.

Kontakt: APPI, 25, boulevard de Courcelles, 75008 Paris, Tel : +33 1 45 63 92 02, www.appi-asso.fr

Sie wünschen Beratung zur Privaten Arbeitslosenversicherung des Geschäftsführers in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2022