Sachverständigengutachten in Frankreich
Sind Sie mit Ihren Produkten, im Maschinen- und Anlagenbau oder Hoch- und Tiefbau in Frankreich unterwegs, so sollten Sie sich bei auftretenden Konflikten oder Hindernissen die dort streitentscheidenden Spielregeln der außergerichtlichen und gerichtlichen Beweiserhebung durch Sachverständige zu eigen machen.
Die adäquate technische und sprachliche Kommunikation auf Augenhöhe mit dem jeweils außergerichtlich („expertise amiable“) oder gerichtlich („expertise judiciaire“) hinzugezogenen Sachverständigen ist zur interessengerechten Beweissicherung von ganz erheblicher Bedeutung.
Dies gilt in französischen Produkthaftungs- und Gewährleistungsfällen umso mehr, da sich die streitentscheidende Beweiserhebung im Rahmen nachfolgender gerichtlicher Auseinandersetzungen im Wesentlichen auf die schriftlichen Ausführungen verfahrensvorbereitend erstellter Sachverständigenberichte beschränkt.
Die akive und formal wie auch inhaltlich stichhaltige Beteiligung an einem aufkommenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Sachverständigenverfahren bietet daher die Möglichkeit, den verfahrensrelevanten Prozessstoff ganz erheblich zu gestalten, etwaige bestehende Rückgriffsansprüche auf Zulieferer zu sichern und auf diesem Wege einen missgünstigen Verlauf eines Gerichtsverfahrens oder eine nachteilige Position im Rahmen von Vergleichsverhandlungen zu vermeiden.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Straßburg, Paris, Sarreguemines, Bordeaux und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0)7221 - 30 23 70
Stand der Bearbeitung: November 2020