Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Wettbewerbsrecht in Frankreich


Sinn des Wettbewerbsrechts ist es, den fairen Wettbewerb zwischen den einzelnen Marktteilnehmern (insbesondere: Unternehmen) sicherzustellen. Letztlich dient ein fairer und transparenter Wettbewerb den Interessen des Verbrauchers: Dieser soll durch wahre Angaben der Anbieter in die Lage versetzt werden, eine mündige Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs einer bestimmten Ware oder Dienstleistung zu treffen.

Dies wird in Frankreich durch verschiedene Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb sichergestellt.

Das Funktionieren des Gesamtmarktes in Frankreich wird durch verschiedene Instrumente geschützt, die teils auf EU-Vorschriften und teils auf nationale französische Vorschriften zurückzuführen sind:

  • Unternehmen in Frankreich ist es beispielsweise untersagt, ihre marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Bei allen grenzüberschreitenden Aktivitäten sollte geprüft werden, ob das jeweilige Unternehmen mit seinen Produkten und Dienstleistungen eine marktbeherrschende Stellung einnimmt.
  • Hiervon zu unterscheiden ist das Verbot des Missbrauchs einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Frankreich: Es geht dabei um die rechtswidrige Ausnutzung der eigenen starken Machtposition gegenüber einem anderen Geschäftspartner, der strukturell schwächer ist. Es geht hier also in der Regel um ein Zwei-Parteien-Verhältnis und es ist hier nicht erforderlich – im Gegensatz zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung –, dass es auch zu einer Einschränkung des freien Wettbewerbs auf dem Markt kommt.

Der relevanteste Fall in der Praxis ist der Missbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit eines Händlers von seinem Lieferanten.

Beides ist voneinander zu unterscheiden. In unseren oben verlinkten Artikeln zu diesen Themen gehen wir auf die beiden Bereiche ein. Durch die Schutzmaßnahmen soll vermieden werden, dass Konkurrenten ohne eigene Investition und Bemühungen an Informationen gelangen, mit denen sie dem Rechteinhaber dann Umsatz und Gewinn streitig machen.

Im Jahr 2019 ist es zu einer wichtigen Reform des Wettbewerbsrechts in Frankreich gekommen.

Dabei wurden 3 neue Tatbestände für missbräuchliche Handelspraktiken gesetzlich geregelt und untersagt.

Diese Tatbestände betreffen insbesondere Sachverhalte, die denen des Wuchers (Vereinbarung einer unverhältnismäßigen Gegenleistung) ähneln.

Außerdem wurde beim besonders praxisrelevanten Verbot der abrupten Beendigung von Geschäftsbeziehungen (z.B. Kündigung eines Vertriebsvertrags) die einzuhaltende Kündigungsfrist, die im Einzelfall meist von der Rechtsprechung bestimmt wurde und oft zu großen Rechtsunsicherheiten führte, auf 18 Monate begrenzt (Deckelung).

Schließlich erlangt beim digitalen Wettbewerb im Internet das Keyword Keyword Advertising in Frankreich – Was ist erlaubt? in Frankreich immer mehr an Bedeutung: Es ist heute nahezu unerlässlich, bei Google Ads über geeignete Keywords Werbung zu schalten. Wir erklären, was dabei erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.


Nachfolgend finden Sie unser Video zum Unlauteren Wettbewerb in Frankreich:

Unlauterer Wettbewerb in Frankreich

Zum Videobeitrag: Unlauterer Wettbewerb in Frankreich

Weitere Videos zum deutsch-französischen Wirtschaftsrecht finden Sie auf dem YouTube-Kanal von EPP Rechtsanwälte – Avocats.

Sie haben weitere Fragen zum Wettbewerbsrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: November 2023