Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats, Strasbourg, Paris, Baden-Baden
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Immobilienrecht in Frankreich

 

Die französische Immobiliengesellschaft

Zum Videobeitrag: Die französische Immobiliengesellschaft


Im Immobilienrecht unterscheiden sich die Rechtssysteme von Land zu Land stark. Wir stellen Ihnen im Überblick dar, wie Sie beim Erwerb einer Immobilie in Frankreich am besten vorgehen.

Hier erfahren Sie, in welchen Etappen ein Immobilienkauf in Frankreich vonstattengeht.

Einige französische Besonderheiten sind in anderen Ländern unbekannt, wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen dem „einseitigen Kaufversprechen“ (promesse d’achat), dem „Vorvertrag“ (compromis de vente) und dem „notariellen Kaufvertrag“ (acte de vente).

Der zeitliche Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich ist in den meisten Fällen gut planbar: Nach Unterzeichnung des Vorvertrags vergehen insgesamt etwa 2-3 Monate bis zum Abschluss des endgültigen notariellen Kaufvertrags: Nach Unterzeichnung des Vorvertrags steht den Parteien ein Widerrufsrecht zu. Binnen einer bestimmten Frist ist auch die Finanzierung sicherzustellen und nachzuweisen.

Vom Abschluss des Vorvertrags bis zur Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags vergehen in der Praxis etwa 2 Monate.
Der Finanzierung des Immobilienkaufs in Frankreich haben wir einen eigenen Artikel gewidmet. Darin erfahren Sie, welche Kreditsicherheiten in Frankreich üblich sind. Wir erklären diejenigen, die in der Praxis am relevantesten sind: Hypothek, Vorrecht des Darlehensgebers (privilège du prêteur de deniers), Verpfändung beweglicher Sachen, Pfandrechtsbestellung am Geschäftsbetrieb (nantissement du fonds de commerce) und einige andere Kreditsicherheiten, die man im Frankreichgeschäft kennen sollte.

Im Zusammenhang mit einer Immobilie sollte man ebenfalls die Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich im Auge behalten: Wir stellen Ihnen hier die wesentlichen französischen Steuern vor, die im Immobilienbereich von Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Grundsteuer (taxe foncière), die Wohnsteuer (taxe d’habitation) und die Vermögenssteuer. Abschließend gehen wir kurz auf die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich ein.

Unabhängig vom Immobilieneigentum stellt sich darüber hinaus die Frage nach der persönlichen Steuerpflicht bei einer Wohnsitzwahl in Frankreich.

Ferner gehen wir auf den Verkauf einer Immobilie in Frankreich ein. Bei diesem Perspektivwechsel stellen sich wiederum andere Fragen, die wir Ihnen ebenfalls beantworten:

Was hat es mit dem Energieausweis auf sich, den jeder Verkäufer vorlegen muss?
Wie wird der Veräußerungsgewinn in Frankreich besteuert ? Fallen Sozialabgaben an?

Auch der Besteuerung beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich haben wir eine eigene kurze Darstellung gewidmet.

Schließlich sollte jeder Eigentümer einer Immobilie in Frankreich die Vermögensteuer auf Immobilien (impôt sur la fortune immobilière) im Blick haben, der wir einen eigenen kurzen Artikel gewidmet haben.

Sie haben weitere Fragen zum Immobilienrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Juni 2021