Immobilienrecht in Frankreich
Gerade beim Immobilienkauf unterscheiden sich die Rechtssysteme von Land zu Land stark. Wir stellen Ihnen im Überblick dar, wie Sie beim Erwerb einer Immobilie in Frankreich am besten vorgehen.
Hier erfahren Sie, in welchen Etappen ein Immobilienkauf in Frankreich vonstatten geht.
Einige französische Besonderheiten sind in anderen Ländern unbekannt, wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen dem „einseitigen Kaufversprechen“ (promesse d’achat), dem „Kauf-Vorvertrag“ (compromis de vente) und dem notariellen Kaufvertrag (acte de vente).
Der zeitliche Rahmen für einen Immobilienkauf in Frankreich ist dabei oft gut planbar:
Nach der Unterzeichnung des Kauf-Vorvertrags vergehen insgesamt etwa 2-3 Monate bis zum Abschluss des finalen notariellen Kaufvertrags: Nach der Unterzeichnung des Kauf-Vorvertrags steht den Parteien ein Widerrufsrecht zu. Binnen einer bestimmten Frist ist auch die Finanzierung sicherzustellen und nachzuweisen.
Vom Abschluss des Kauf-Vorvertrags bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags vergehen in der Praxis etwa 2 Monate.
Der Finanzierung des Immobilienkaufs in Frankreich haben wir einen eigenen Artikel gewidmet:
Darin erfahren Sie, welche Kreditsicherheiten in Frankreich üblich sind. Wir erklären diejenigen, die in der Praxis am relevantesten sind: die Hypothek, das sogenannte Privileg des Darlehensgebers (privilège du prêteur de deniers), die Verpfändung beweglicher Sachen, die Pfandrechtsbestellung am Geschäftsbetrieb (nantissement du fonds de commerce) und einige andere Kreditsicherheiten, die man im Frankreichgeschäft kennen sollte.
Im Zusammenhang mit einer Immobilie sollte man auch die Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich im Auge behalten: Wir stellen Ihnen hier die wesentlichen französischen Steuern vor, die im Bereich Immobilien wichtig sind, wie zum Beispiel die Grundsteuer (taxe foncière), die Wohnsteuer (taxe d’habitation) und die Vermögenssteuer. Abschließend gehen wir auch kurz auf die Steuern bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich ein.
Unabhängig vom Immobilieneigentum stellt sich daneben auch die Frage nach der persönlichen Steuerpflicht bei der Wahl des Wohnsitzes in Frankreich.
Bei einem Perspektivwechsel auf den Verkauf einer Immobilie in Frankreich stellen sich wiederum andere Fragen, die wir Ihnen ebenfalls beantworten:
Was hat es mit dem Energieausweis auf sich, den jeder Verkäufer beibringen muss?
Wie wird der Veräußerungsgewinn in Frankreich besteuert und fallen Sozialabgaben an?
Auch der Besteuerung beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich haben wir eine eigene kurze Darstellung gewidmet.
Schließlich sollte jeder Eigentümer einer Immobilie in Frankreich auch die Vermögensteuer auf Immobilien (impôt sur la fortune immobilière) im Blick haben, der wir einen eigenen kurzen Artikel gewidmet haben.
Finden Sie nachfolgend weitere Ausführungen zu den oben behandelten Punkten:
- Immobilie in Frankreich erwerben
- Zeitlicher Rahmen für einen Immobilienkauf in Frankreich
- Finanzierung des Immobilienkaufs in Frankreich
- Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
- Verkauf einer in Frankreich gelegenen Immobilie
- Besteuerung bei Verkauf einer Immobilie in Frankreich
- Vermögensteuer auf Immobilien in Frankreich
Lesen Sie auch unsere Publikation: "La Nouvelle: Immobilienrecht in Frankreich, Mai 2020"
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Stand der Bearbeitung: Juni 2021