- Aktuelles Recht in Frankreich
- La Nouvelle - Arbeitsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- La Nouvelle - Einkommensteuer in Frankreich
- La Nouvelle - Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich
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- La Nouvelle - Produkthaftung in Frankreich
- La Nouvelle - Prozessrecht in Frankreich
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- La Nouvelle- Vertragsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich
- Arbeitsrecht in Frankreich
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich
- Probezeit in Frankreich
- Befristeter Arbeitsvertrag in Frankreich
- Arbeitszeit in Frankreich
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- Tarifvertrag und Mindestlohn in Frankreich
- Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)
- Ablauf von Arbeitsgerichtsverfahren in Frankreich
- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
- Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
- Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich
- Kollektivkündigung von Arbeitnehmern in Frankreich aus betriebsbedingten Gründen
- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der französische Sozial- und Wirtschaftsausschuss (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
- Baurecht in Frankreich
- Datenschutz in Frankreich
- Forderung und Vollstreckung in Frankreich
- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
- Handelsvertreter in Frankreich
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- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
- Immobilienkauf in Frankreich
- Zeitlicher Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
- Verkauf einer in Frankreich gelegenen Immobilie
- Besteuerung bei Verkauf einer Immobilie in Frankreich
- Vermögensteuer auf Immobilien in Frankreich
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- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Verfahren
- Insolvenz einer Tochtergesellschaft in Frankreich
- Aktuelles zum Insolvenzrecht: Unternehmensinsolvenz in Frankreich – Neue Regeln durch die Reform 2021
- Kreditsicherheiten in Frankreich
- Markenrecht in Frankreich
- Mediation in Frankreich – Alternative zum Gerichtsverfahren
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- Prozesse und Gerichtsverfahren in Frankreich
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- Sachverständigengutachten in Frankreich
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- Unternehmensgründung, Geschäftsleben und Schließung eines Unternehmens in Frankreich
- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
- Mögliche Gesellschaftsformen in Frankreich
- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
- Meldepflichten bei Gründung eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftsprüfer bestellen in Frankreich: Wann besteht Prüfungspflicht?
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- Welches Recht ist auf Verträge mit Kunden in Frankreich anwendbar?
- Informationspflichten gegenüber Verbrauchern in Frankreich
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- AGB in Verträgen mit Kunden Frankreich
- Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten mit Kunden in Frankreich zuständig?
- Checkliste: Worauf sollten Sie bei Verträgen und Gerichtsverfahren mit Kunden in Frankreich achten?
- Vertrieb in Frankreich
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- Verunglimpfung von Wettbewerbern in Frankreich („dénigrement“)
- Verletzung einer Wettbewerbsverbotsklausel (Konkurrenzklausel) in Frankreich
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- Selektives Vertriebssystem - Weiterverkaufsverbot in Frankreich sowie in Deutschland
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Frankreich
- Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Frankreich
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Immobilienrecht in Frankreich
Im Immobilienrecht unterscheiden sich die Rechtssysteme von Land zu Land stark. Wir stellen Ihnen im Überblick dar, wie Sie beim Erwerb einer Immobilie in Frankreich am besten vorgehen.
Hier erfahren Sie, in welchen Etappen ein Immobilienkauf in Frankreich vonstattengeht.
Einige französische Besonderheiten sind in anderen Ländern unbekannt, wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen dem „einseitigen Kaufversprechen“ (promesse d’achat), dem „Vorvertrag“ (compromis de vente) und dem „notariellen Kaufvertrag“ (acte de vente).
Der zeitliche Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich ist in den meisten Fällen gut planbar: Nach Unterzeichnung des Vorvertrags vergehen insgesamt etwa 2-3 Monate bis zum Abschluss des endgültigen notariellen Kaufvertrags: Nach Unterzeichnung des Vorvertrags steht den Parteien ein Widerrufsrecht zu. Binnen einer bestimmten Frist ist auch die Finanzierung sicherzustellen und nachzuweisen.
Vom Abschluss des Vorvertrags bis zur Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags vergehen in der Praxis etwa 2 Monate.
Der Finanzierung des Immobilienkaufs in Frankreich haben wir einen eigenen Artikel gewidmet. Darin erfahren Sie, welche Kreditsicherheiten in Frankreich üblich sind. Wir erklären diejenigen, die in der Praxis am relevantesten sind: Hypothek, Vorrecht des Darlehensgebers (privilège du prêteur de deniers), Verpfändung beweglicher Sachen, Pfandrechtsbestellung am Geschäftsbetrieb (nantissement du fonds de commerce) und einige andere Kreditsicherheiten, die man im Frankreichgeschäft kennen sollte.
Im Zusammenhang mit einer Immobilie sollte man ebenfalls die Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich im Auge behalten: Wir stellen Ihnen hier die wesentlichen französischen Steuern vor, die im Immobilienbereich von Bedeutung sind, wie zum Beispiel die Grundsteuer (taxe foncière), die Wohnsteuer (taxe d’habitation) und die Vermögenssteuer. Abschließend gehen wir kurz auf die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich ein.
Unabhängig vom Immobilieneigentum stellt sich darüber hinaus die Frage nach der persönlichen Steuerpflicht bei einer Wohnsitzwahl in Frankreich.
Ferner gehen wir auf den Verkauf einer Immobilie in Frankreich ein. Bei diesem Perspektivwechsel stellen sich wiederum andere Fragen, die wir Ihnen ebenfalls beantworten:
Was hat es mit dem Energieausweis auf sich, den jeder Verkäufer vorlegen muss?
Wie wird der Veräußerungsgewinn in Frankreich besteuert ? Fallen Sozialabgaben an?
Auch der Besteuerung beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich haben wir eine eigene kurze Darstellung gewidmet.
Schließlich sollte jeder Eigentümer einer Immobilie in Frankreich die Vermögensteuer auf Immobilien (impôt sur la fortune immobilière) im Blick haben, der wir einen eigenen kurzen Artikel gewidmet haben.
Sie haben weitere Fragen zum Immobilienrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Juni 2021
- Aktuelles Recht in Frankreich
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