Kundenakquise in Frankreich: Web-Marketing und Datenschutz in Frankreich
von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Baden-Baden, Frau Vanina Vedel, Avocat, vedel@cbbl.lawyers.de, Tel. +49 (0)7221 - 30 23 70, https://rechtsanwalt.fr
Unter den Begriff „prospection commerciale“ (= Kundenakquise) fällt jedes Anbieten in jedweder Form von Leistungen durch einen Gewerbetreibenden. Es kann sich dabei ganz konkret um das Anbieten eines Produktes oder einer Dienstleistung handeln, aber auch um die Vereinbarung eines Termins zum Zweck eines eventuellen späteren Vertragsschlusses.
Es gibt verschiedene Kanäle der Kundenakquise, etwa per Telefon, SMS, Fax, direkt an der Haustüre oder Online über Email-Werbung (Online-Kundenakquise).
Welche Grundsätze gelten in Frankreich bei der Online-Kundenakquise?
Regel Nr. 1: Opt-In
In Frankreich gilt die Opt-in-Regel.
Das bedeutet, dass ohne die vorherige Einwilligung des Empfängers keine Werbe-E-Mail an diesen gesendet werden darf.
Werbung per E-Mail ist möglich, wenn Personen bei der Abgabe ihrer Email-Adresse gegenüber dem Gewerbetreibenden ausdrücklich ihr Einverständnis zum Erhalt von Werbung per E-Mail gegeben haben.
Die Opt-in-Regel gilt grundsätzlich aber auch dann, wenn die E-Mail-Adresse durch den Betroffenen selbst freiwillig öffentlich zugänglich gemacht wurde (hierzu näher: weiter unten).
Es gibt zwei Ausnahmen zur Opt-in-Regel, nämlich:
- wenn die Person, an die die Werbung gerichtet wird, bereits Kunde/ Kundin des Unternehmens ist und wenn die Werbung Produkte oder Dienstleistungen betrifft, die denen ähnlich sind, die das Unternehmen dieser Person bereits verkauft hat oder
- wenn die Akquise nichtgewerblicher Natur ist (z. B. Akquise zu karitativen Zwecken).
Anforderungen an die Einwilligung des Betroffenen
Vor jeder gewerblichen Ansprache muss die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Einwilligung frei, spezifisch und eindeutig war.
Beispielsweise stellt das Akzeptieren allgemeiner Nutzungsbedingungen durch den Betroffenen keine ausreichende Zustimmung dar, auch wenn der betroffene Internetnutzer in diesen Bedingungen auf die Zusendung von Werbeprospekten auf elektronischem Wege hingewiesen wird.
Regel Nr. 2: Vorsicht bei der Verwendung von öffentlich zugänglichen Daten
Darf man öffentlich zugängliche Daten zur Kundenakquise verwenden?
Durch die vermehrte Nutzung digitaler Medien entstehen mehr und mehr Daten, die frei und öffentlich für jedermann zugänglich sind.
Bei personenbezogenen Daten gelten auch in diesem Fall die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, das heißt die Daten dürfen nicht ohne entsprechende Information der betroffenen Person (weiter-) verwendet und genutzt werden, auch wenn die Daten öffentlich zugänglich waren.
Zur Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken: Auch hier gilt, dass die Daten nicht zur Kundenakquise verwendet werden dürfen, es sei denn die Person hat hierin eingewilligt (Opt-in Regel).
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat zu diesem Thema folgendes klargestellt:
Falls die Person, die ihre Daten öffentlich gemacht hat, vernünftigerweise nicht damit rechnen konnte, dass sie von einem anderen Unternehmen zu gewerblichen Zwecken umworben wird, ist die Weiterverwendung der Daten durch dieses andere Unternehmen nur mit Zustimmung der betroffenen Person möglich.
Dieser Grundsatz wurde erst vor kurzem von der französischen Datenschutzbehörde CNIL konkret angewendet. Die Behörde hat auf dieser Grundlage eine Sanktion ausgesprochen:
Eine Gesellschaft hatte sich dabei über das berufliche Netzwerk LinkedIn Daten von Personen verschafft und diesen Personen dann per Email Dienstleistungen angeboten, nämlich einen Lieferservice von Essen an den Arbeitsplatz.
Die CNIL stellte Folgendes fest: Eine Person, die ihre berufliche E-Mail-Adresse in einem professionellen sozialen Netzwerk veröffentlicht, kann nicht damit rechnen, bezüglich Catering-Dienstleistungen Werbung zu erhalten. Die Weiterverwendung der Daten zu diesen Zwecken sei also nur mit Zustimmung der Person möglich gewesen.
Dementsprechend hat die CNIL gegen die Catering-Firma ein Bußgeld in Höhe von 20.000 € verhängt (Entscheidung der CNIL SAN 2020-018 vom 8. Dezember 2020).
Regel Nr. 3: Widerrufsrecht beachten
Gemäß Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung hat der Betroffene das Recht, seine einmal erteilte Einwilligung, Werbung zu erhalten, jederzeit zu widerrufen und der Verarbeitung seiner Daten jederzeit zu widersprechen.
Die verschiedenen Kommunikationskanäle müssen für jede Person eine einfache Möglichkeit anbieten, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen (z. B. über einen entsprechenden Link in der Email oder eine "STOP"-Nummer bei SMS-Werbung) und sie müssen bestehende Anti-Spam-Listen beachten. Vor einer etwaigen Kundenakquise per Telefon sollte also unbedingt im französischen BLOCTEL-Verzeichnis geprüft werden, ob eine solche Form der Werbung bei der entsprechenden Person/ dem entsprechenden Unternehmen zulässig ist.
Regel Nr. 4: Spezifische Aufbewahrungsfristen beachten
Daten, die sich auf Personen beziehen, die (noch) nicht Kunde des Unternehmens sind, dürfen für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren ab dem Tag der Erfassung der Daten oder dem Tag des letzten Kontakts mit der Person aufbewahrt werden.
Schließlich gelten in Frankreich, wie bei jeder Datenverarbeitung, die allgemeinen Verpflichtungen aus der Datenschutzgrundverordnung, nämlich:
- Pflicht zur Minimierung des Umfangs der Datenerfassung,
- Information der betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer Daten sowie über ihre Rechte,
- Überwachung der Beziehungen zu Subunternehmen (insbesondere: Web-Scraping-Dienstleister).
Die Kanzlei Epp steht Ihnen bei der Entwicklung Ihrer Web-Marketing Strategie in Frankreich gerne zur Seite, damit Sie effizient und rechtssicher in Frankreich werben können.
Sie wünschen Unterstützung bei Ihrer Kundenakquise in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt, Herr Rechtsanwalt Emil Epp, und sein Team in Straßburg, Paris, Bordeaux, Sarreguemines und Baden-Baden beraten Sie gerne: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: April 2021