Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Schenkung von Geldbeträgen an in Frankreich steuerpflichtige Angehörige: Befreiung von der Schenkungssteuer

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Erben und Schenken in Frankreich – SteuerErbschaft und Schenkung in Frankreich


Optimieren Sie die Übertragung von Geldbeträgen: Vorteile nach dem französischen Steuergesetzbuch bei Schenkungen innerhalb der Familie!


Artikel 790 G des französischen Steuergesetzbuchs (Code Général des Impôts) bietet vorteilhafte Möglichkeiten für diejenigen, die Schenkungen von Geldbeträgen an ihre Angehörigen in Erwägung ziehen. Hier eine detaillierte Analyse der wichtigsten Bestimmungen dieses Artikels:

Befreiung von der Schenkungssteuer: Schenkungen im Volleigentum an ein Kind, Enkelkind, Urenkelkind, einen Neffen, eine Nichte, einen Großneffen oder eine Großnichte sind nach französischem Steuerrecht bis zu einem Betrag von 31.865 € von der Schenkungssteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt unter der Voraussetzung, dass der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung weniger als 80 Jahre alt ist und der Empfänger volljährig oder ein emanzipierter Minderjähriger ist.

Globale Obergrenze: Es besteht eine Obergrenze von 31.865 € für alle Schenkungen eines Schenkers an ein und denselben Begünstigten, unabhängig davon, wie oft Schenkungen durchgeführt werden.

Kumulierung mit anderen Freibeträgen: Die Steuerbefreiung nach Artikel 790 G des französischen Steuergesetzbuchs kann mit anderen Steuervergünstigungen, auf welche die Beteiligten eventuell Anspruch haben, kumuliert werden, wodurch die Steuervorteile maximiert werden.

Keine Pflicht zur Steuerberichterstattung: Steuerbefreite Schenkungen müssen bei späteren Schenkungen oder im Erbfall zwischen denselben Parteien gegenüber dem französischen Finanzamt nicht gemeldet werden, was den Prozess vereinfacht.

So hat die Schenkung eines Geldbetrags nach Artikel 790 G des französischen Steuergesetzbuchs beispielsweise keine Auswirkungen auf den Freibetrag von 100.000 €, der für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern für eine Dauer von 15 Jahren gilt.
Erklärung innerhalb eines Monats: Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Beschenkte die Schenkungen innerhalb eines Monats nach dem Datum der Schenkung meldet oder registrieren lässt, um die Steuerbefreiung voll auszuschöpfen.

Erneuerung alle 15 Jahre: Diese Steuerbefreiung kann alle 15 Jahre erneut in Anspruch genommen werden und bietet eine wiederkehrende Gelegenheit für steuerbefreite Schenkungen und langfristige Finanzplanungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Artikel 790 G des französischen Steuergesetzbuchs einen steuerlich günstigen Rahmen für die Förderung von Geldschenkungen bietet, wodurch die finanzielle Unterstützung zukünftiger Generationen erleichtert und gleichzeitig die Steuervorteile für die Schenker maximiert werden.

Für weitere Informationen zu diesem Thema oder wenn Sie bei der Übertragung Ihres in Frankreich belegenen Vermögens oder an eine in Frankreich ansässige Person begleitet werden möchten, können Sie sich jederzeit gerne an unser Team wenden.

Sie wünschen Beratung zur Schenkung von Geldbeträgen an in Frankreich steuerpflichtige Angehörige und die Befreiung von der Schenkungssteuer? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: April 2024