- Aktuelles Recht in Frankreich
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- La Nouvelle - Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
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- La Nouvelle - Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Immobilienrecht in Frankreich
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- La Nouvelle - Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich
- Arbeitsrecht in Frankreich
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
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- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich
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- Befristeter Arbeitsvertrag in Frankreich
- Arbeitszeit in Frankreich
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- Tarifvertrag und Mindestlohn in Frankreich
- Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)
- Arbeitsgericht in Frankreich
- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
- Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
- Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich
- Kollektivkündigung von Arbeitnehmern in Frankreich aus betriebsbedingten Gründen
- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der Betriebsrat in Frankreich (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
- Baurecht in Frankreich
- Datenschutz in Frankreich
- Forderung und Vollstreckung in Frankreich
- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
- Handelsvertreter in Frankreich
- Händler / Distributor in Frankreich
- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
- Immobilienkauf in Frankreich
- Zeitlicher Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Frankreich
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- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
- Verkauf einer in Frankreich gelegenen Immobilie
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- Insolvenz / Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Handlungsoptionen
- Insolvenz einer Tochtergesellschaft in Frankreich
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- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
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- Aktuelles zum Insolvenzrecht: Unternehmensinsolvenz in Frankreich – Neue Regeln durch die Reform 2021
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- Mediation in Frankreich – Alternative zum Gerichtsverfahren
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- Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich
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- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
- Mögliche Gesellschaftsformen in Frankreich
- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
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- Wirtschaftsprüfer bestellen in Frankreich: Wann besteht Prüfungspflicht?
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- Schließung eines Unternehmens in Frankreich – Mit oder ohne Insolvenzverfahren
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- Welches Recht ist auf Verträge mit Kunden in Frankreich anwendbar?
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- Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten mit Kunden in Frankreich zuständig?
- Checkliste: Worauf sollten Sie bei Verträgen und Gerichtsverfahren mit Kunden in Frankreich achten?
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- Selektives Vertriebssystem - Weiterverkaufsverbot in Frankreich sowie in Deutschland
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- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Handelsgerichtsbarkeit in Frankreich
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Déborah Niel, Avocat, niel@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
1. Gerichte in Handelssachen in Frankreich (außerhalb der Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle)
Das französische Tribunal de commerce ist vergleichbar mit einer Handelskammer an einem deutschen Landgericht. Als Richter sind in Frankreich (außerhalb der oben genannten Départements) aber Kaufleute tätig, also Laienrichter.
Das Handelsgericht ist ein erstinstanzliches Gericht, welches für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten und/oder Handelsgesellschaften zuständig ist.
Berufung gegen Urteile des Handelsgerichts kann vor der Cour d’appel (Berufungsgericht), Revision vor der Cour de Cassation (französischer Kassationsgerichtshof in Paris; funktionell etwa vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof) eingelegt werden.
Für weitere Information zu den Gerichten in Frankreich kann der Artikel „Gerichtsbarkeiten in Frankreich“ herangezogen werden.
2. Besonderheiten der Handelsgerichte in den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle
Die grundsätzliche Besonderheit in den Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle besteht darin, dass dort ein Tribunal de commerce (Handelsgericht) nicht existiert. Stattdessen werden Rechtsstreitigkeiten unter Kaufleuten und/oder Handelsgesellschaften, also handelsrechtliche Rechtsstreitigkeiten, vor der (nur in diesen Departements existierenden) Handelskammer des Tribunal Judiciaire (Landgericht) geführt.
3. Gerichtsprozess in Frankreich – Vertretung der Parteien (Anwalt in Frankreich)
Sowohl vor dem Handelsgericht sowie vor der Kammer für Handelssachen des Tribunal judiciaire (Landgericht) in den französischen Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle besteht für die Parteien dort, ähnlich wie vor den Landgerichten in Deutschland, Anwaltspflicht, aber nur für Angelegenheiten welche einen Streitwert von 10.000 € übersteigern.
Dies ist eine Neuregelung aus der seit 2019 im Gang gesetzte Reform des französischen Verfahrensrechts.
Vor der Reform konnten die Parteien vor dem Handelsgericht aussuchen, ob sie anwaltliche Unterstützung benötigten oder nicht. Dies können sie nur noch für geringe Streitwerts-Angelegenheiten machen, unter 10.000 €.
Für Angelegenheiten welche einen Streitwert unter 5.000 € haben, ist keine Berufung möglich.
Allerdings bleibt die Besonderheit der Handelsgerichtsbarkeit in Frankreich bei einem Prozess, was für Flexibilität spricht, dass der Anwalt keine Zulassung in der örtlichen Rechtsanwaltskammer (Barreau des Avocats) braucht.. Anders wie bei der Zivilsachen-Gerichtsbarkeit, wo ein Anwalt folglich bei einer anderen Anwaltskammer als der des zuständigen TJ zugelassen ist, er einen sogenannten Postulationsanwalt (avocat postulant) beauftragen muss, welcher an seiner Stelle den Prozess vor dem zuständigen TJ führt, muss der Anwalt vor der Handelsgerichtsbarkeit dies nicht.
Die Besonderheit der Handelsgerichtsbarkeit besteht hierbei darin, dass alle Anwälte, unabhängig von ihrer örtlichen Anwaltszulassung, vor das Handelsgericht oder der Handelskammer eines jeden TJ auftreten dürfen.
Für eine bessere Kommunikation mit den Gerichten werden jedoch oft „Korrespondenzanwälte“ hinzugezogen, welche die Bräuche jedes Gerichts am näherstehen kennen.
Sie wünschen Beratung? Sprechen Sie uns gerne an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: März 2023
- Aktuelles Recht in Frankreich
- La Nouvelle - Arbeitsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
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