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- Arbeitsrecht in Frankreich
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- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
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- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
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- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
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- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der Betriebsrat in Frankreich (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
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- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
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- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
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- Aktuelles zum Insolvenzrecht: Unternehmensinsolvenz in Frankreich – Neue Regeln durch die Reform 2021
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- Unternehmensgründung, Geschäftsleben und Schließung eines Unternehmens in Frankreich
- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
- Mögliche Gesellschaftsformen in Frankreich
- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
- Meldepflichten bei Gründung eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftsprüfer bestellen in Frankreich: Wann besteht Prüfungspflicht?
- Geschäfte der Gesellschaft in Gründung in Frankreich
- Unselbständige Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Frankreich
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- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Frankreich
- Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Frankreich
- Keyword Advertising in Frankreich – Was ist erlaubt?
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
Die französische Aktiengesellschaft „Société Anonyme“ (SA) ist eine Form der Kapitalgesellschaft französischen Rechts.
Sie eignet sich gut für große Unternehmen bzw. solche, die die Absicht haben, an die Börse zu gehen, da sie die Kapitalbeschaffung bei einer Vielzahl von Investoren ermöglicht und gleichzeitig eine begrenzte Haftung in der Höhe der Einlagen verbindet. Die Gesellschaftsanteile der Société Anonyme bestehen in Form von frei übertragbaren Aktien. Die für die französische Aktiengesellschaft geltenden Vorschriften sind in der Regel komplexer, als die für andere französische Gesellschaftsformen geltenden Vorschriften (siehe auch: Vorteile der möglichen Gesellschaftsformen in Frankreich).
Auch wenn diese Gesellschaftsform seit der Einführung der vereinfachten französischen Aktiengesellschaft (Société par Actions Simplifiée) in Frankreich etwas weniger weit verbreitet ist, wird sie von großen Unternehmen durchaus noch als Unternehmensform genutzt.
Finden Sie nachfolgend die ausführlichen Informationen:
- Gründung einer klassischen Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme) in Frankreich
- Geschäftsleben einer klassischen Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme) in Frankreich
Sie haben Fragen zur Gründung bzw. dem Geschäftsleben einer klassischen Aktiengesellschaft (SA) in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: März 2023
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- Probezeit in Frankreich
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