Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Unlauterer Wettbewerb in Frankreich durch Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Déborah Niel, Avocat, niel@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


In Frankreich kann die sogenannte Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts („soumission à des obligations créant un déséquilibre significatif dans les droits et obligations des parties“) durch ein Unternehmen wettbewerbsrechtlich sanktioniert werden.

  1. Was bedeutet in Frankreich im Wettbewerbsrecht „Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts“?
  2. Beispiele für die „Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts“ in Frankreich
  3. Welche Merkmale sind für die Einordnung einer Handlung als „Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts“ in Frankreich maßgeblich?
  4. Was sind die Rechtsfolgen bei dieser Art des unlauteren Wettbewerbs in Frankreich?
  5. Vor welchem Gericht kann in Frankreich geklagt werden?
  6. Rolle des französischen Prüfungsausschusses für Handelspraktiken (Commission d'examen des pratiques commerciales / CEPC)

1. Was bedeutet in Frankreich im Wettbewerbsrecht „Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts“?

Das Verbot, ein wesentliches Ungleichgewicht herbeizuführen, bezieht sich auf Fälle, in denen ein Geschäftspartner seine Verhandlungsmacht ausnutzt, um seinem Verhandlungspartner Verpflichtungen aufzuzwingen, die eigentlich zum Aufgabenkreis des Ersteren gehören und lediglich zu dessen Vorteil sind und die, darüber hinaus, meist zu einem zu hohen Preis vereinbart werden.

Es handelt sich hierbei oft um Sachverhalte, die in Deutschland unter die gesetzlichen Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (§§ 305-310 BGB) fallen würden.

2. Beispiele für die „Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts“ in Frankreich

Solche wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen werden in Frankreich meist bei größeren Vertriebsstrukturen angetroffen.

Oft handelt es sich um Einkaufszentralen, die eigene Musterverträge verwenden, die sie sämtlichen Lieferanten anbieten und in denen die Einkaufszentralen sehr vorteilhafte Konditionen für sich vorformulieren, aber kaum Vorteile für den Lieferanten.

Andere Vertragsarten können ebenfalls von einem „wesentlichen Ungleichgewicht“ betroffen sein, wie beispielsweise Subunternehmerverträge, KFZ-Mietverträge, Leasingverträge und Lizenzverträge.

„Klauseln, die zur Schaffung eines wesentlichen Ungleichgewichts führen“, sind in Frankreich zum Beispiel auch Klauseln, in denen Preisanpassungen vereinbart sind, die eine der Vertragsparteien zwingen, unter bestimmten Umständen ihre Preise (ohne Verhandlungsmöglichkeit) zu senken. Es kann sich auch um Klauseln betreffend Zahlungsfristen oder betreffend die Rücksendung unverkaufter Ware handeln.

3. Welche Merkmale sind für die Einordnung einer Handlung als „Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts“ in Frankreich maßgeblich?

in Artikel L. 442-1 I Absatz 2 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) bestimmt:

„I. – Derjenige, der Produktions-, Vertriebs- oder Dienstleistungstätigkeiten ausübt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den er dadurch verursacht, dass er im Rahmen von geschäftlichen Verhandlungen, des Abschlusses oder der Erfüllung eines Vertrages

1° (…)

2° der anderen Partei Verpflichtungen aufzwingt oder aufzuzwingen versucht, die ein wesentliches Ungleichgewicht in den Rechten und Pflichten der Parteien schaffen. (…)“

Wann liegt in Frankreich ein wesentliches wirtschaftliches Ungleichgewicht vor?

Ein solches Ungleichgewicht liegt vor, wenn ein Wirtschaftsakteur seinem Geschäftspartner übermäßige und unverhältnismäßige nachteilige Handelsbedingungen aufzwingt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschäftspartner eine im Vergleich zum Wert der erbrachten Leistung nur unverhältnismäßige Gegenleistung erhält.

Das Ungleichgewicht muss zudem erheblich sein.

Hierbei werden nicht nur die verschiedenen eingeräumten Geschäfts- und Preisbedingungen beurteilt, es wird vielmehr das gesamte Geschäftsverhältnis zwischen den Vertragspartnern berücksichtigt.

4. Was sind die Rechtsfolgen bei dieser Art des unlauteren Wettbewerbs in Frankreich?

Die Rechtsfolge, die am häufigsten von Klägern in Wettbewerbssachen beantragt wird, ist das Unterlassen/ die Einstellung der wettbewerbswidrigen Handlungen.

Die strittigen Klauseln können von einem Gericht auch für unwirksam erklärt werden. Dies hat dann zur Folge, dass die Geschäftspartner zu diesen Punkten erneut verhandeln müssen, wobei bestimmte Klauseln für künftige Verträge auch verboten werden können.

Die Erstattung von rechtsgrundlos gezahlten Beträgen und die Wiedergutmachung des erlittenen Schadens in Form von Schadensersatz können ebenfalls beantragt werden.

Praxistipp: Ein Unternehmen kann vor einem französischen Gericht auch beantragen, dass die vertraglichen Beziehungen erneut verhandelt werden müssen, wenn dem Unternehmen Verpflichtungen auferlegt worden sind, durch die ein erhebliches Ungleichgewicht geschaffen wurde.

5. Vor welchem Gericht kann in Frankreich geklagt werden?

In derartigen Wettbewerbsstreitigkeiten sind in Frankreich lediglich bestimmte auf wettbewerbseinschränkende Praktiken spezialisierte Gerichte zuständig.

Die Zuständigkeit dieser speziell zuständigen Gerichte kann auch durch eine Gerichtsstandsklausel nicht umgangen werden.

Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil sind vor dem Berufungsgericht Paris einzulegen.

Zu den Handelsgerichten in Frankreich finden Sie hier nähere Informationen.

6. Rolle des französischen Prüfungsausschusses für Handelspraktiken (Commission d'examen des pratiques commerciales / CEPC)

Der französische Prüfungsausschuss für Handelspraktiken gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab, die keine rechtliche Verbindlichkeit haben. Die von dieser Kommission zu bestimmten wettbewerbsrechtlich relevanten Klauseln erstellten Kommentierungen können jedoch als Anfang eines Verhaltenskodexes für die französische Wirtschaft angesehen werden.

Falls Sie hierzu weitere Informationen wünschen, steht Ihnen unsere Kanzlei jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie wünschen Beratung zum unlauteren Wettbewerb in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Januar 2023