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- Arbeitsrecht in Frankreich
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich
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- Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)
- Ablauf von Arbeitsgerichtsverfahren in Frankreich
- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
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- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
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- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der französische Sozial- und Wirtschaftsausschuss (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
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- Datenschutz in Frankreich
- Forderung und Vollstreckung in Frankreich
- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
- Handelsvertreter in Frankreich
- Händler / Distributor in Frankreich
- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
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- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
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- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
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- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
- Mögliche Gesellschaftsformen in Frankreich
- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
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- Risiken bei der Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit einem französischen Geschäftspartner
- AGB in Verträgen mit Kunden Frankreich
- Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten mit Kunden in Frankreich zuständig?
- Checkliste: Worauf sollten Sie bei Verträgen und Gerichtsverfahren mit Kunden in Frankreich achten?
- Vertrieb in Frankreich
- Wettbewerbsrecht in Frankreich
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- Schutz von Know-how in Frankreich
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- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich durch Abwerbung von Arbeitnehmern
- Selektives Vertriebssystem - Weiterverkaufsverbot in Frankreich sowie in Deutschland
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Frankreich
- Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Frankreich
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Händler / Distributor in Frankreich
Alternativ zur Einstellung eines eigenen französischen Außendienstmitarbeiters, zur Gründung einer eigenen französischen Vertriebsgesellschaft oder zum Abschluss eines Handelsvertretervertrags ist es für ausländische Unternehmen auch möglich, auf dem französischen Markt mit Vertragshändlern / Distributoren zusammen zu arbeiten, die in Frankreich für das deutsche, österreichische oder schweizerische Unternehmen tätig werden.
Anders als der Handelsvertreter kauft der Vertragshändler Produkte und Waren im eigenen Namen ein und verkauft sie im eigenen Namen an französische Kunden weiter. Er tritt also gegenüber dem Kunden in Frankreich nicht unter dem Namen des Unternehmens auf, sondern unter seinem eigenen Namen.
Dies hat ähnlich wie beim Handelsvertreter zahlreiche Vorteile: Nahezu keine Fixkosten, Vermeidung hoher Sozialversicherungsabgaben und Unabhängigkeit vom strengen französischen Arbeitsrecht. Für den französischen Vertragshändler sprechen ferner sein oft schon bestehendes Kundenportfolio, das zur sofortigen Nutzung bereitsteht, sowie seine branchenspezifische Kenntnis des französischen Marktes.
Arbeitet ein ausländisches Unternehmen auf diese Art und Weise mit einem Vertriebspartner in Frankreich zusammen und ist dieser in die Vertriebsorganisation des Unternehmens eingebunden, so besteht zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem französischen Vertriebspartner ein Händlervertrag.
Dies gilt sogar dann, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern sich Unternehmen und Händler nur mündlich auf die Art und Weise der Zusammenarbeit geeinigt haben. Der Vertragshändler hat gegenüber dem Unternehmen stets dieselben Rechte, unabhängig davon, ob ein mündlicher oder ein schriftlicher Vertrag besteht. Im Streitfall haben französische Gerichte die Tendenz, Zweifelsfragen zugunsten des Distributors zu entscheiden, wenn das Unternehmen keinen schriftlichen Vertrag vorlegen kann.
Unternehmen und Vertragshändler sollten also unbedingt einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die Vertragsbeziehung detailliert regelt, um den französischen Vertriebspartner an den getroffenen Vereinbarungen festhalten zu können.
Finden Sie hier alles Wichtige zum Vertragsschluss mit einem Händler / Distributorin Frankreich sowie auch zur Beendigung eines Vertrags mit einem Händler / Distributor in Frankreich.
Sie haben Fragen zum Recht des Händlers / Distributors in Frankreich sowie Vertragsschluss oder Vertragsbeendigung? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: März 2023
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- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
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- Probezeit in Frankreich
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