Online-Handel mit Kunden in Frankreich
Sie möchten Ihre Waren und Dienstleistungen nach Frankreich online verkaufen? Dann ist das französische Verbraucherschutz-Gesetz (Loi HAMMON) vom 13. Juni 2014 zu beachten.
In unserem Artikel zum Online-Handel mit Verbrauchern in Frankreich erfahren Sie, welche Punkte bei der Gestaltung Ihrer Webseite zu beachten sind.
Auch in Frankreich gilt bei Online-Bestellungen durch Verbraucher die EU-weite Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Wichtig ist dabei, dass die Widerrufserklärung auf der Internetseite nicht nur inhaltlich richtig, sondern auch in französischer Sprache angegeben wird.
Daneben ist auf der Webseite das staatliche Muster-Widerrufsformular wiederzugeben.
Auf der französischen Internetseite Ihres Geschäfts sind auch einige vorvertragliche Informationspflichten für den Online-Handel in Frankreich zu erfüllen. Bei einer Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.
Von großer Bedeutung ist natürlich auch, dass die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) in Ihrem Online-Shop so gestaltet sind, dass sie auch in Frankreich wirksam sind:
So müssen die AGB im Frankreichgeschäft auf Französisch vorliegen.
Falls in den AGB keine Lieferfrist angegeben ist, gilt eine gesetzliche Lieferfrist.
Es darf auch nicht versäumt werden, den Verbraucher auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Frankreich hinzuweisen.
Eine Besonderheit in AGB in Frankreich ist daneben seit dem 1. Juli 2016, dass jeder Online-Händler die Verbraucher auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem freiwilligen Schlichtungsverfahren hinweisen muss.
Unter den nachfolgenden Punkten finden Sie wichtige Hinweise zu
Sie wünschen Beratung zum Online-Handel in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Straßburg, Paris, Sarreguemines, Bordeaux und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0)7221 - 30 23 70
Stand der Bearbeitung: November 2020