Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats, Strasbourg, Paris, Baden-Baden
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Handelsreisender in Frankreich (VRP)


Der französische Handelsreisende VRP (Voyageur Représentant Placier) arbeitet ähnlich wie ein Handelsvertreter. Er ist anders als ein Handelsvertreter oder ein Vertragshändler jedoch kein selbständiger Unternehmer, sondern er hat den Status eines französischen Arbeitnehmers.

Aufgrund seiner rechtlichen Sonderstellung kann der VRP für mehrere Firmen gleichzeitig tätig sein. Dies kann aber in einem Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden. Der Sonderstatus des VRP ist in Frankreich für reine Vertriebsmitarbeiter vorgesehen. Eine Besonderheit ist, dass der VRP in Frankreich einem speziellen Tarifvertrag für VRP unterliegt, der auf alle VRP anwendbar ist, egal in welcher Branche sie tätig sind.

Hier finden Sie die wesentlichen Informationen zum Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich sowie auch dazu, was Sie bei der Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich beachten müssen.

Da der französische Handelsreisende (VRP) den Status eines französischen Arbeitnehmers hat, gelten für ihn auch besondere Kündigungsvorschriften.

Diese unterscheiden sich, je nachdem ob es um eine Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus persönlichen Gründen geht oder um eine Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen.

Schließlich finden Sie hier einen Überblick über den Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich.

Sie haben Fragen zum Recht des Handelsreisenden in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Januar 2023