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- La Nouvelle - Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich
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- La Nouvelle - Produkthaftung in Frankreich
- La Nouvelle - Prozessrecht in Frankreich
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- Arbeitsrecht in Frankreich
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich
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- Befristeter Arbeitsvertrag in Frankreich
- Arbeitszeit in Frankreich
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- Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)
- Arbeitsgericht in Frankreich
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- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
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- Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich
- Kollektivkündigung von Arbeitnehmern in Frankreich aus betriebsbedingten Gründen
- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der Betriebsrat in Frankreich (Comité Social et Economique, CSE)
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- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
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- Datenschutz in Frankreich
- Forderung und Vollstreckung in Frankreich
- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
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- Händler / Distributor in Frankreich
- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
- Immobilienkauf in Frankreich
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- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
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- Insolvenz / Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Handlungsoptionen
- Insolvenz einer Tochtergesellschaft in Frankreich
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- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
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- Aktuelles zum Insolvenzrecht: Unternehmensinsolvenz in Frankreich – Neue Regeln durch die Reform 2021
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- Unternehmensgründung, Geschäftsleben und Schließung eines Unternehmens in Frankreich
- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
- Mögliche Gesellschaftsformen in Frankreich
- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
- Meldepflichten bei Gründung eines Unternehmens in Frankreich
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- Geschäfte der Gesellschaft in Gründung in Frankreich
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- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Erwerbskosten beim Kauf eines Unternehmens in Frankreich
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Strasbourg, Herrn Emil Epp, Rechtsanwalt, epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Die Abzugsfähigkeit von Kosten, die vor dem Erwerb einer Gesellschaft durch eine Holding entstehen
Abzugsfähigkeit von Erwerbskosten
Der Erwerb einer Zielgesellschaft durch eine Holding erfolgt in den meisten Fällen nach folgendem Schema: die Investoren, welche den Erwerb einer Zielgesellschaft planen, lassen im Vorfeld verschiedene (rechtliche, steuerliche, finanzielle etc.) Prüfungen vornehmen, um zu gewährleisten, dass die Übernahme zweckmäßig ist.
Die beim Erwerb der Zielgesellschaft durch eine neu gegründete Holding (Kosten für Prüfung und Beratung) anfallenden Erwerbskosten werden als „Gemeinkosten“ verbucht.
Grundsätzlich sind sie abzugsfähig, sofern sie die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllen:
- die Ausgaben stehen im Interesse der Gesellschaft,
- sie werden verbucht und die entsprechenden Belege liegen vor.
Die Abzugsfähigkeit der Erwerbskosten kann jedoch von der französischen Steuerverwaltung in Frage gestellt werden.
Wenn die Holding Ausgaben abzieht, die sie vor ihrer Gründung getätigt hat, betrachtet die Steuerverwaltung diese Ausgaben oftmals als „normale Geschäftsführungstätigkeit“, die wiederum nicht abzugsfähig ist.
Das Verwaltungsgericht von MONTREUIL, das in einer solchen Angelegenheit angerufen wurde (TA MONTREUIL, 20/06/2012, Nr. 1012829), hat seinen entsprechenden Standpunkt erneut bestätigt. Es vertritt die Ansicht, dass eine Holding, die zwecks Übernahme einer Gesellschaft gegründet wird, auch die vor ihrer Gründung aufgewandten Erwerbskosten abziehen kann. Dies soll auch dann gelten, wenn die Aufwendungen nicht im ausschließlichen Interesse der Holding, sondern ebenfalls im Interesse der Gesellschafter getätigt wurden.
Sie wünschen Beratung zu den Erwerbskosten beim Kauf eines Unternehmens in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: April 2023
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