- Aktuelles Recht in Frankreich
- La Nouvelle - Arbeitsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- La Nouvelle - Einkommensteuer in Frankreich
- La Nouvelle - Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Immobilienrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Produkthaftung in Frankreich
- La Nouvelle - Prozessrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Unternehmenskauf in Frankreich
- La Nouvelle- Vertragsrecht in Frankreich
- La Nouvelle - Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich
- Arbeitsrecht in Frankreich
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich
- Probezeit in Frankreich
- Befristeter Arbeitsvertrag in Frankreich
- Arbeitszeit in Frankreich
- Teilzeitarbeit in Frankreich
- Tarifvertrag und Mindestlohn in Frankreich
- Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)
- Arbeitsgericht in Frankreich
- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
- Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
- Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich
- Kollektivkündigung von Arbeitnehmern in Frankreich aus betriebsbedingten Gründen
- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der Betriebsrat in Frankreich (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
- Baurecht in Frankreich
- Datenschutz in Frankreich
- Forderung und Vollstreckung in Frankreich
- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
- Handelsvertreter in Frankreich
- Händler / Distributor in Frankreich
- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
- Immobilienkauf in Frankreich
- Zeitlicher Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
- Verkauf einer in Frankreich gelegenen Immobilie
- Besteuerung bei Verkauf einer Immobilie in Frankreich
- Vermögensteuer auf Immobilien in Frankreich
- Insolvenz / Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Handlungsoptionen
- Insolvenz einer Tochtergesellschaft in Frankreich
- Alternativen zum Sanierungs- und Liquidationsverfahren in Frankreich
- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
- Insolvenz einer Muttergesellschaft in Frankreich
- Aktuelles zum Insolvenzrecht: Unternehmensinsolvenz in Frankreich – Neue Regeln durch die Reform 2021
- Kreditsicherheiten in Frankreich
- Markenrecht in Frankreich
- Mediation in Frankreich – Alternative zum Gerichtsverfahren
- Online-Handel mit Kunden in Frankreich
- Prozesse und Gerichtsverfahren in Frankreich
- Der Rechtsanwalt in Frankreich
- Sachverständigengutachten in Frankreich
- Steuern und Steuerrecht in Frankreich
- Unternehmensbesteuerung in Frankreich
- Besteuerung von Privatpersonen in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Steuersitz in Frankreich
- Schenkung von Geldbeträgen an in Frankreich steuerpflichtige Angehörige: Befreiung von der Schenkungssteuer
- Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich
- Home Office in Frankreich: Welche Regeln und Rechte gelten in Bezug auf Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten?
- Unternehmensgründung, Geschäftsleben und Schließung eines Unternehmens in Frankreich
- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
- Mögliche Gesellschaftsformen in Frankreich
- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
- Meldepflichten bei Gründung eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftsprüfer bestellen in Frankreich: Wann besteht Prüfungspflicht?
- Geschäfte der Gesellschaft in Gründung in Frankreich
- Unselbständige Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in Frankreich
- Steuererleichterungen bei Gründung neuer Unternehmen in Frankreich
- Vergütung von Gesellschafterdarlehen in Frankreich
- Schließung eines Unternehmens in Frankreich – Mit oder ohne Insolvenzverfahren
- Unternehmenskauf / -verkauf (M&A) in Frankreich
- Verträge mit Kunden in Frankreich
- Welches Recht ist auf Verträge mit Kunden in Frankreich anwendbar?
- Informationspflichten gegenüber Verbrauchern in Frankreich
- AGB in Verträgen mit Kunden Frankreich
- Ausführung von Verträgen mit Kunden in Frankreich
- Risiken bei der Beendigung von Geschäftsbeziehungen mit einem französischen Geschäftspartner
- Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten mit Kunden in Frankreich zuständig?
- Checkliste: Worauf sollten Sie bei Verträgen und Gerichtsverfahren mit Kunden in Frankreich achten?
- Vertrieb in Frankreich
- Wettbewerbsrecht in Frankreich
- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich
- Verletzung einer Wettbewerbsverbotsklausel (Konkurrenzklausel) in Frankreich
- Schutz von Know-how in Frankreich
- Geschäftsgeheimnis in Frankreich
- Abwerbung von Kunden in Frankreich
- Verunglimpfung von Wettbewerbern in Frankreich („dénigrement“)
- Das „wesentliche Ungleichgewicht bei Verträgen“ in Frankreich
- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich durch Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts
- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich durch Abwerbung von Arbeitnehmern
- Selektives Vertriebssystem - Weiterverkaufsverbot in Frankreich sowie in Deutschland
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Frankreich
- Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Frankreich
- Keyword Advertising in Frankreich – Was ist erlaubt?
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Die Marke in Frankreich
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Déborah Niel, Avocat, niel@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Die Marke in Frankreich (französisches Markenrecht)
Eine Marke ist ein Zeichen, das aus einem oder aus mehreren Element(en) bestehen kann. Diese Elemente können z. B. sein:
- ein Wort, mehrere Wörter, Wortzusammensetzungen,
- Slogan,
- Logo,
- Familienname,
- geografische Bezeichnung,
- Pseudonym,
- Abkürzung,
- Zeichnung etc.
Das Zeichen dient dazu, die Waren und Dienstleistungen des Unternehmens bekannt zu machen und als Merkmal der Unterscheidung von der Konkurrenz zu fungieren (Herkunftsfunktion, Unterscheidungsfunktion).
Mithilfe der Marke soll jedermann die Herkunft der betreffenden Ware oder Dienstleistung erkennen können.
Eine Marke wird in Frankreich, wie in Deutschland auch, als immaterieller Vermögensgegenstand angesehen, der in der Bilanz auf der Aktivseite ausgewiesen, d.h. aktiviert werden kann.
Durch die Eintragung einer Marke beim Markenregister entsteht eine Rechtsposition, mit deren Hilfe der Eintragende gegen Markenmissbrauch vorgehen kann, etwa im Wege der Abmahnung oder gerichtlich.
Damit die Marke in Frankreich rechtswirksam eingetragen werden kann, muss sie drei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie muss verfügbar sein
Eine Marke ist verfügbar, wenn sie kein Zeichen, das bezüglich Waren und/oder Dienstleistungen derselben Art ein älteres Markenrecht genießt, wiedergibt oder imitiert. - Sie muss unterscheidungskräftig sein
Eine Marke ist unterscheidungskräftig, wenn sie geeignet ist, das Unternehmen sowie seine Waren und Dienstleistungen zu repräsentieren und zu identifizieren. - Sie muss rechtmäßig sein
Eine Marke ist rechtmäßig, wenn sie nicht gegen Gesetze, den ordre public und nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Das Markenrecht verleiht seinem Inhaber für eine Dauer von 10 Jahren ein exklusives Alleinnutzungsrecht der Marke auf französischem Staatsgebiet. Dieses Recht kann, nach Ablauf dieser 10 Jahre, unbegrenzt häufig um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden.
Nachfolgend möchten wir einen Überblick über die verschiedenen Erscheinungsformen einer Marke geben:
Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung (für Hörmarke und Wortmarke)
Eine Hörmarke kann nur dann eingetragen werden, wenn die bei der Eintragung zu hinterlegende Audiodatei die drei oben genannten Voraussetzungen (verfügbar; unterscheidungskräftig; rechtmäßig) kumulativ erfüllt. Dies ist nicht der Fall bei einer Audiodatei, die den Ton, der beim Öffnen einer Getränkedose entsteht, wiedergibt, gefolgt von einer Pause und dem anschließenden Geräusch von Sprudeln, da diese Tonabfolge keine Unterscheidungskraft besitzt zu anderen Getränken von Konkurrenten, bei denen das Öffnen einer Getränkedose sehr vergleichbare Geräusche produzieren würde (EUIPO (= Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum), 7. Juli 2021, Rs. T668/19, Ardagh Metal Beverage Holdings GmbH & Co. KG gegen EUIPO).
Ebenso kann der Schriftzug „ANDORRA“ nicht als Wortmarke eingetragen werden, da das Zeichen beschreibend ist und keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzt (EUIPO, 23. Februar 2022, Rs. T-806/19, Govern d'Andorra gegen EUIPO).
Sie wünschen Beratung zum Markenrecht in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: März 2023
- Aktuelles Recht in Frankreich
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- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
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- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
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- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
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- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
- Insolvenz einer Muttergesellschaft in Frankreich
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