Datenschutz in Frankreich
Das Web-Marketing gilt auch in Frankreich als ein wesentliches Instrument, um neue Kunden zu gewinnen. Die wettbewerbsrechtliche Frage, die sich dabei stellt: Darf ein Unternehmen potentielle Kunden per Mail (Werbemails) anschreiben?
Grundsätzlich gilt in Frankreich die „Opt-in“-Regel, so dass eine Werbung per Mail nur erlaubt ist, wenn eine Einwilligung des Empfängers vorliegt oder wenn dessen Mailadresse rechtmäßig erworben wurde.
In unserem Artikel zur Kundenakquise in Frankreich (Web-Marketing und Datenschutz) informieren wir über die Regeln, die Sie beim Angebot Ihrer Waren und Dienstleistungen beachten müssen.
Im Jahr 2019 hat die französische Datenschutzbehörde (CNIL) darüber hinaus Grundregeln zur Verwendung von Cookies in Frankreich veröffentlicht.
Das oberste französische Verwaltungsgericht hatte auch schon Gelegenheit, hierzu einige Details klarzustellen, insbesondere betreffend die konkrete Einwilligung des Nutzers zur Verwendung von Cookies.
Ferner bestehen in Frankreich umfangreiche Informationspflichten der Unternehmen gegenüber den Internetbesuchern, wenn die Unternehmen auf ihren Webseiten Cookies zum Einsatz bringen.
Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat sich daneben auch zur Zulässigkeit von sogenannten „Cookie-Walls“ geäußert.
In unseren nachfolgenden Ausführungen informieren wir Sie über die aktuelle Rechtslage und geben Ihnen konkrete Tipps, wie Sie damit in der Praxis umgehen können:
- Kundenakquise in Frankreich: Web-Marketing und Datenschutz in Frankreich
- Verwendung von Cookies in Frankreich
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt, Herr Rechtsanwalt Emil Epp, und sein Team in Straßburg, Paris, Bordeaux, Sarreguemines und Baden-Baden beraten Sie gerne: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: April 2021