Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Zeitlicher Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Wie gestaltet sich der zeitliche Rahmen eines Immobilienkaufs oder -verkaufs in Frankreich?

Im Vorfeld:

Übermittlung folgender Informationen an den Notar:

• Familienstand und persönliche Situation des Käufers bzw. der Käufer
• Kaufpreisfinanzierung (Eigenmittel/Darlehen)

Darüber hinaus muss der Verkäufer im Vorfeld die Erstellung eines Energiepasses sowie die Durchführung der technischen Diagnosen („Diagnostics techniques“) für die zum Verkauf gestellte Immobilie in Auftrag geben.

Unterzeichnung eines Kaufversprechens („Promesse d’achat“), sofern ein solches zur Anwendung kommt.
Anschließend erfolgt die Unterzeichnung des Vorvertrags („Compromis de vente“) (T).

Die voraussichtlichen Notarkosten sowie eine Anzahlung in Höhe von in der Regel 10 % des Kaufpreises sind auf das Treuhandkonto des Notars zu überweisen.

Der Notar kann den endgültigen Kaufvertrag („Acte de vente“) erst nach Ablauf einer Widerrufsfrist von 10 Tagen beurkunden.

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags geht es wie folgt weiter:

  • Aushändigung des Vertrags oder einer notariellen Eigentumsbestätigung als Eigentumsnachweis an den Käufer
  • Veröffentlichung des Kaufvertrags beim örtlichen Grundbuchamt
  • Durchführung der steuerlichen Formalitäten (zwecks Versteuerung des eventuell vom Verkäufer erzielten Veräußerungsgewinns)

Die zeitliche Abfolge für die Abwicklung des Verkaufs lässt sich wie folgt skizzieren:

1. T + 10 Tage

Unterzeichnung des Vorvertrags + Widerrufsfrist der Parteien

2. T + 18 Tage

Löschung eventuell bestehender Vorkaufsrechte

3. T + 45 Tage

Nachweis des Darlehensangebots im Fall einer Darlehensfinanzierung

4. T + 70 Tage

Frist für die Einholung der Unterlagen, Erstellung des Kaufvertragsentwurfs

Die Unterzeichnung des Kaufvertrags ist anschließend möglich.

Ab Unterzeichnung des Vorvertrags bis Abschluss des notariellen Kaufvertrags ist daher mit einer Frist von 2 bis 3 Monaten zu rechnen.

Sie haben weitere Fragen zum zeitlichen Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2023