Zeitlicher Rahmen für einen Immobilienkauf in Frankreich
von Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@rechtsanwalt.fr ,Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Wie ist der zeitliche Rahmen für einen Immobilienkauf bzw. Immobilienverkauf in Frankreich?
Der zeitliche Rahmen für einen Immobilienverkauf ist der folgende:
Im Vorfeld:
Übermittlung folgender Informationen an den Notar:
- Familienstand und persönliche Situation des Käufers bzw. der Käufer
- Bezeichnung der Kaufpreisfinanzierung (Eigenmittel/Darlehen)
Die Ausstellung des Energiepasses sowie die technischen Berichte für die zum Verkauf gestellte Immobilie ist ebenfalls im Vorfeld vom Verkäufer in Auftrag zu geben.
Unterzeichnung des Kaufversprechens sofern ein solches zur Anwendung kommt.
Anschließend erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvorvertrags (T).
Die voraussichtlichen Kosten des Notars sowie eine Anzahlung in Höhe von in der Regel 10 % des Kaufpreises sind durch Überweisung auf einem Notaranderkonto zu hinterlegen.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Notar den Verkauf erst nach Ablauf einer Widerrufsfrist von 10 Tagen beurkunden darf.
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags geht es dann wie folgt weiter:
- Aushändigung des Vertrags oder einer notariellen Eigentumsbestätigung als Eigentumsnachweis an den Käufer
- Veröffentlichung des Kaufvertrags beim örtlichen Immobilienregister
- Durchführung der steuerlichen Formalitäten (zur Versteuerung eines eventuellen Veräußerungsgewinns des Verkäufers)
Die zeitliche Abfolge für die Abwicklung des Verkaufs lässt sich wie folgt skizzieren:
1. T + 10 Tage
Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts der Parteien
2. T + 18 Tage
Löschung eventuell bestehender Vorkaufsrechte
3. T + 45 Tage
Nachweis des Darlehensangebots im Falle einer Darlehensfinanzierung
4. T + 70 Tage
Frist für die Einholung der Unterlagen, Erstellung des Kaufvertragsentwurfs
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags wird anschließend möglich.
Die Umsetzung der Vorverträge bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags dauert daher in der Regel 2 bis 3 Monate.
Sie wünschen Beratung? Sprechen Sie uns gerne an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Straßburg, Paris, Sarreguemines, Bordeaux, Lyon und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@rechtsanwalt.fr, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: März 2019