Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Mediation in Frankreich – Alternative zum Gerichtsverfahren

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Zürich, Frau Clémentine Paquet, Avocat, paquet@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Die Gerichte in Frankreich sind grundsätzlich stark überlastet: Zu vielen Verfahren steht zu wenig Personal gegenüber. Dies führt oft zu erheblichen Wartezeiten für die Parteien. Streitparteien und deren Anwälte sind daher immer häufiger geneigt, alternativ eine gütliche Beilegung der Streitigkeit anzustreben.

Zu diesen gütlichen Streitbeilegungsverfahren zählen in Frankreich folgende Verfahren:

  • Schlichtung („conciliation“),
  • Mediation und
  • das sogenannte „kollaborative Recht“ (droit collaboratif).

In diesem Artikel möchten wir uns der Mediation in Frankreich und ihren Vorteilen gegenüber einem normalen Gerichtsprozess widmen.

  1. Was ist Mediation?
  2. In welchen Bereichen ist eine Mediation in Frankreich möglich?
  3. Wann erfolgt der Eintritt in eine Mediation?
  4. Wie läuft die Mediation in Frankreich konkret ab?
  5. Wie hoch sind die Kosten einer Mediation in Frankreich?
  6. Wie finde ich einen Mediator in Frankreich?

1. Was ist Mediation?

Die Mediation ist eine einvernehmliche Methode der Streitbeilegung.
Sie ist eine Alternative zur Durchführung eines „normalen“ streitigen Gerichtsverfahrens.

Es handelt sich dabei um ein freiwilliges, strukturiertes und insbesondere vertrauliches Verfahren (d.h.: ohne Öffentlichkeit). Der konkrete Ablauf des Verfahrens liegt dabei in den Händen der Parteien (Parteiautonomie) und in deren Verantwortung.

Geleitet wird die Mediation von einem oder mehreren Mediator(en): Dabei handelt es sich um neutrale Dritte, deren Aufgabe es ist, den ordentlichen Verfahrensgang der Mediation zu gewährleisten und so den Austausch der gegensätzlichen Positionen zu erleichtern. Dies gelingt in der Praxis meist gut, indem durch die Mediation ein neuer Rahmen geschaffen wird, der den meist „blockierten“ Dialog zwischen den Parteien wiederherstellt.

Ziel der Mediation ist es, die Parteien gemeinsam zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung (Vereinbarung) zu führen.

2. In welchen Bereichen ist eine Mediation in Frankreich möglich?

Eine Mediation ist grundsätzlich in allen Bereichen möglich, in denen Parteien über ihre Rechte in Streit geraten können, z.B.:

  • Konflikte jedweder Art zwischen Geschäftspartnern,
  • Schwierigkeiten bei der Eintreibung einer Forderung (Konflikte zwischen Gläubiger und Schuldner),
  • Probleme zwischen Vermieter und Mieter,
  • etc.

Eine Mediation ist hingegen nicht möglich in Angelegenheiten, die den Personenstand betreffen und in Angelegenheiten, die die öffentliche Ordnung betreffen.

Im Folgenden möchten wir die besonderen Regeln für die Mediation in Zivil- und Handelssachen darstellen. Für Mediationen in anderen Rechtsgebieten gelten hiervon abweichende Regeln.

3. Wann erfolgt der Eintritt in eine Mediation?

Je nach Umständen des Einzelfalls kann eine Mediation entweder

  • gesetzlich vorgeschrieben sein,
  • vertraglich verpflichtend sein,
  • seitens eines Gerichts angeregt werden oder
  • von den Parteien freiwillig durchgeführt werden.

In Frankreich gesetzlich vorgeschriebene Mediation

In einigen Fällen ist die Mediation als Vorbedingung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben.

Seit dem Gesetz vom 23. März 2019 (LOI n° 2019-222 vom 23. März 2019 und n°2018-2022 zur Reform der Gerichtsbarkeit) betrifft die gesetzlich vorgeschriebene Mediation insbesondere sämtliche Streitigkeiten (einschließlich handelsrechtlicher Streitigkeiten), deren Streitwert unter 5.000 € liegt (Artikel 750-1 der französischen Zivilprozessordnung (Code de la procédure civile)).

Wenn der Kläger gegenüber dem Gericht nicht nachweisen kann, dass er vor der Klageeinreichung ein Mediationsverfahren durchgeführt hat, wird seine Klage als unzulässig abgewiesen.

Ist die Mediation gescheitert, stellt der Mediator eine Bescheinigung hierüber aus. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, ob alle Parteien zur Mediation erschienen sind und dass gegebenenfalls keine gütliche Einigung erzielt werden konnte.

Vertraglich verpflichtende Mediation in Frankreich

In einigen Fällen antizipieren die Parteien eines Vertrages bereits bei Vertragsschluss die Möglichkeit eines eventuellen späteren Rechtsstreits und nehmen eine Mediationsklausel in den Vertrag auf.

Eine Mediationsklausel ist eine Klausel, mit der die Parteien vereinbaren, die Beilegung einer auftretenden Streitigkeit mithilfe eines Dritten, nämlich eines Mediators, zu verhandeln. Aufgabe des Mediators ist es dabei, den Dialog zu fördern und die jeweiligen Standpunkte der Parteien einander anzunähern, noch bevor ein Gericht angerufen wird.

Diese Klauseln regeln in der Praxis die Modalitäten für die Einleitung des Mediationsverfahrens sowie eine Frist, nach deren fruchtlosen Ablauf (= falls die Parteien im Rahmen der Mediation keine Einigung erzielt haben) die Parteien wieder das Recht erlangen, vor einem ordentlichen Gericht Klage zu erheben.

Wenn eine solche Klausel in einem Vertrag enthalten ist, ist sie für die Parteien bindend und stellt eine zwingende Vorbedingung für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens dar. Wenn etwa eine Partei vor der Durchführung einer Mediation vor einem ordentlichen Gericht Klage erhebt, obwohl im vom Streit betroffenen Vertrag eine Mediationsklausel enthalten ist, wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

Mediation vor einem französischen Gericht

Es ist auch eine Mediation vor Gericht möglich.

Falls ein Gericht in einem Rechtsstreit der Auffassung ist, dass dieser Streit im Rahmen einer Mediation besser gelöst werden könnte, kann es die Parteien per gerichtlichem Beschluss dazu auffordern, vor einem (vom Gericht ausgewählten) Mediator in die Mediation einzutreten.

Ist dieser Mediationsprozess dann erfolgreich beendet, bestätigt das Gericht die zwischen den Parteien abschließend erzielte Mediationsvereinbarung und beendet damit das Verfahren vor dem staatlichen Gericht (Wegfall der Rechtshängigkeit).

Im Falle des Scheiterns der Mediation wird das Gerichtsverfahren hingegen unverzüglich wieder aufgenommen.

Freiwillige Mediation

Die Parteien eines Streits können auch selbst beschließen, freiwillig in eine Mediation einzutreten, um das zwischen ihnen herrschende Problem zu regeln.

In der Praxis ergreift oft eine der Parteien die Initiative und nimmt Kontakt zu einem Mediator auf, der dann seinerseits die andere Partei zur Mediation einlädt.

Praxistipp:
Der Vorteil der Mediation besteht darin, dass die Parteien eine Einigung erzielen können, die für beide Seiten zufriedenstellend ist – im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, bei dem es meist einen Gewinner und einen Verlierer gibt. Auf diese Weise kann man durch eine Mediation nicht nur einen Streit endgültig beilegen, sondern aufgrund des einvernehmlichen Charakters der Streitbeilegung ggf. auch weiterhin „auf Augenhöhe“ partnerschaftlich miteinander Geschäfte machen.

4. Wie läuft die Mediation in Frankreich konkret ab?

Da es sich bei der Mediation um ein recht flexibles Verfahren handelt, kann der Mediator seine konkrete Vorgehensweise auf jeden Einzelfall individuell einstellen, freilich ohne dabei die Grundprinzipien einer Mediation zu verletzen.

Ein wichtiger Unterschied zwischen der Mediation und einem ordentlichen Gerichtsverfahren ist, dass die Mediation – im Gegensatz zu einem Gerichtsprozess – vertraulich abläuft.

Die Mediation ist darüber hinaus

  • freiwillig: Es ist ein freiwilliges Verfahren, zu dem niemand gezwungen werden kann.
  • nicht einseitig autoritär entscheidbar: Der Mediator ist kein Richter. Er hat nicht die Befugnis, eine Entscheidung gegen den Willen einer Partei oder beider Parteien zu treffen. Seine Rolle beschränkt sich darauf, den Parteien zu helfen, eine Einigung (Vereinbarung) zu erzielen.

In der Praxis ist der Ablauf einer Mediation wie folgt:

  • Zu Beginn: Formelle Verpflichtung der Parteien zur Durchführung des Mediationsverfahrens; Erläuterung (seitens des Mediators) der Vorgehensweise und der Regeln, die im Mediationsverfahren gelten; Einigung auf das Honorar des Mediators.
  • In Einzelgesprächen gibt der Mediator dann jeder Partei die Möglichkeit, ihre Sicht des Sachverhalts darzulegen, insbesondere jene Fakten, die zum Streit geführt haben. Bereits in dieser Phase kann der Mediator Hinweise auf eventuelle emotionale Blockaden und Konflikte zwischen den Parteien erhalten. In diesen Einzelgesprächen kann der Mediator jeder Partei Fragen stellen, um den Stand der Beziehung zwischen den Parteien zu verstehen und die Herausforderungen und Probleme zu erfassen.
  • In einer oder mehreren Sitzungen, an denen beide Parteien persönlich und der Mediator teilnehmen (Plenarsitzung), gibt der Mediator jeder Partei ausreichend Gelegenheit, sich zu äußern. Er achtet darauf, dass die Parteien einander zuhören. Dabei sorgt er für gleiche Redezeiten und achtet darauf, dass Missverständnisse vermieden bzw. beseitigt werden. Anschließend fordert er die Parteien auf, Vorschläge für mögliche Lösungen zu formulieren. In dieser Phase kann der Mediator jeder der Parteien anbieten, sich mit ihm in einen geschützten Raum zurückzuziehen um die vorgeschlagenen Lösungen zu besprechen.

Wenn die Parteien abschließend eine Einigung erzielen, müssen ihre jeweiligen Anwälte eine Vergleichsvereinbarung aufsetzen. Nach deren Unterzeichnung (als Abschluss des Mediationsverfahrens) kann sie dann – was keine Pflicht ist – auch noch von einem zuständigen ordentlichen Gericht bestätigt werden (gerichtliche Bestätigung der Mediation).

Eine solche gerichtliche Bestätigung der Vergleichsvereinbarung ermöglicht es den Parteien, erforderlichenfalls aus der Vereinbarung zu vollstrecken.

5. Wie hoch sind die Kosten einer Mediation in Frankreich?

In der Regel stellt der Mediator seine Leistungen auf der Grundlage eines Stundensatzes in Rechnung. Auf den Stundensatz einigen sich die Parteien im Vorfeld des Mediationsverfahrens mit dem Mediator.

Die Kosten der Mediation werden grundsätzlich zwischen den Parteien geteilt.

Da die Mediation ein sehr flexibles Verfahren ist, kann die Anzahl der Verhandlungsrunden von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen. Im Allgemeinen sollte man jedoch mit 1 bis 2 Einzelgesprächen pro Partei und mit 1 bis 2 Plenarsitzungen rechnen.

Hinzu kommen die Anwaltskosten jeder Partei, insbesondere für die Wahrnehmung der Sitzungen und die Erstellung eines möglichen Vereinbarungsprotokolls.

6. Wie finde ich einen Mediator in Frankreich?

Bei jedem Berufungsgericht in Frankreich liegt ein Verzeichnis der im jeweiligen Zuständigkeitsbereich tätigen Mediatoren aus, insbesondere für Zivil- und Handelssachen.

Diese Liste kann in der Regel auch online auf der Webseite des jeweiligen Berufungsgerichts eingesehen werden.

Im Bereich des Verbraucherrechts führt die Liste der Commission d'évaluation et de contrôle de la médiation de la consommation (CECMC), (Kommission für die Bewertung und Kontrolle von Verbrauchermediationen) geeignete Mediatoren auf. Diese Liste ist auf folgender Internetseite abrufbar: www.mediation-conso.fr. Die Kontaktdaten des zuständigen Mediators müssen außerdem in den Geschäftsunterlagen des jeweiligen Unternehmens, das mit Verbrauchern Geschäfte abschließt, und/oder auf dessen Webseite, aufgeführt sein.

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie dahingehend zu beraten, ob in Ihrem individuellen Fall eine Mediation sachgerecht wäre. Auch für eine Begleitung im Rahmen eines Mediationsverfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie wünschen Beratung zu Möglichkeiten der Mediation in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Januar 2023