Besteuerung von Privatpersonen in Frankreich
Ob man in Frankreich als Privatperson steuerpflichtig ist oder nicht, bestimmt sich danach, wo der steuerliche Sitz (auch genannt: die steuerliche Ansässigkeit oder der Steuersitz) liegt: In Frankreich oder in einem anderen Land (z. B. Deutschland).
Das Ermitteln des zutreffenden Steuersitzes ist in der Praxis nicht immer ganz einfach.
Das französische Steuerrecht stellt hierfür eine Reihe von Kriterien zur Verfügung, die es sorgfältig zu prüfen gilt, damit man keine Steuerpflichten in Frankreich verletzt.
In unserem Artikel zur Persönlichen Steuerpflicht bei Steuersitz in Frankreich haben wir die wesentlichen Punkte hierzu kurz zusammengefasst.
Steuerpflichten ergeben sich auch dann, wenn man in Frankreich eine Immobilie hält und diese vermietet oder verpachtet.
Dann ist an die Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich zu denken:
Grundsätzlich stellt sich dabei die Frage, ob auf solche Einkünfte die französische Einkommensteuer oder die französische Körperschaftsteuer anfällt.
Letzteres gilt zum Beispiel, wenn die Immobilie von einer Gesellschaft gehalten wird, die ihrerseits der Körperschaftsteuer unterliegt.
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Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Herr Emil Epp und sein Team in Straßburg, Paris und Baden-Baden beraten Sie gerne: epp@rechtsanwalt.fr, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Dezember 2020