Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Verträge mit Kunden in Frankreich


Bei der Ausgestaltung von Verträgen im grenzüberschreitenden Bereich sollte die Frage des anwendbaren Rechts und der gerichtlichen Zuständigkeit bewusst vorab geklärt werden. In den meisten Fällen können die Vertragsparteien im Rahmen einer Rechtswahlklausel die Anwendbarkeit des deutschen Rechts und im Rahmen einer Klausel zur Gerichtsbarkeit die Zuständigkeit der deutschen Gerichte festlegen.

Bei deutsch-französischen Vertragsbeziehungen muss der deutsche Vertragspartner zudem darauf achten, dass seine deutschen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dem französischen Partner tatsächlich übermittelt wurden, wenn er sich wirksam darauf berufen möchte. Ein bloßer Verweis auf AGB reicht nicht.

Falls Sie Verträge mit Verbrauchern in Frankreich schließen, müssen Sie außerdem besondere Informationspflichten erfüllen. Wir informieren Sie darüber, welches Ihre wesentlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern in Frankreich im Einzelnen sind.

Wenn Sie bereits in einer Vertragsbeziehung mit einem französischen Vertragspartner stehen, so finden Sie hier die Grundsätze des französischen Rechts bei fehlerhafter Vertragsausführung, zum Beispiel bei Nichtlieferung, Verzug oder der Lieferung von mangelhafter Ware.

Werbe-Emails an Kunden in Frankreich können nach den ebenfalls in Deutschland bekannten Regeln des Opt-in‘s gesendet werden.

Das französische Recht weist bei Geschäftsbeziehungen mit Händlern Besonderheiten bei der Vertragsbeendigung auf. Um Schadensersatzklagen des französischen Händlers zu vermeiden, sollten bei einer Kündigung des Geschäftsverhältnisses, wenn das französische Recht Anwendung finden könnte, immer die im französischen Recht festgelegten Grundsätze beachtet werden.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte, die im deutsch-französischen Vertragsverhältnis zu beachten sind (beispielsweise die Frage des Eigentumsvorbehalts), finden Sie unter den Ausführungen "Worauf sollten Sie bei Verträgen und Gerichtsverfahren in Frankreich achten?".

Sie haben Fragen zu Verträgen mit Kunden in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Februar 2023