Insolvenz - Wirtschaftliche Schwierigkeiten - Schließung in Frankreich
Der einzige Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren in Frankreich ist die sogenannte cessation des paiements, was wörtlich mit „Zahlungseinstellung“ übersetzt werden kann. Dieser Zustand entspricht, grob betrachtet, der Zahlungsunfähigkeit im deutschen Recht. Die sogenannte Überschuldung ist in Frankreich, anders als etwa in Deutschland, für sich genommen kein Insolvenzeröffnungsgrund.
Anders als in Deutschland ist in einem französischen Insolvenzverfahren das Hauptziel auch nicht die bestmögliche Gläubigerbefriedigung, sondern vor allem der Erhalt von möglichst vielen Arbeitsplätzen und die Fortsetzung der Aktivität des Unternehmens.
Meist besteht anfangs noch die Möglichkeit, das Unternehmen in Frankreich zu erhalten, indem die laufenden Kosten gesenkt werden. Wir erklären Ihnen, auf welche Punkte es bei der Abwägung zwischen den Handlungsoptionen Insolvenz einerseits und Durchführung von betriebsbedingten Kündigungen andererseits ankommt. Die Vor- und Nachteile dieser beiden Alternativen haben wir auch noch einmal im Hinblick auf die unterschiedlichen Verfahren dargestellt.
Falls Sie eine Schließung der Unternehmens ohne Durchführung eines Insolvenzverfahrens erwägen, sind verschiedene Schritte durchzuführen, die wir in unserem Artikel Schließung eines Unternehmens in Frankreich zusammengestellt haben.
Falls sich jedoch, nach Abwägung der verschiedenen Gesichtspunkte, ein Insolvenzverfahren in Frankreich als sachgerechteste Lösung ergibt, sollte im Insolvenzantrag bereits die Art des angestrebten Insolvenzverfahrens angegeben werden. In Frankreich existieren nämlich, je nach konkreten Umständen des Einzelfalls, zwei Hauptinsolvenzverfahren und drei präventive Verfahrensarten. Bei der Beantragung sollte man sich von den konkreten Umständen im Unternehmen leiten lassen sowie von dem Ziel, Haftungsrisiken weitgehend zu reduzieren. Wir haben eine Übersicht zu den 6 verschiedenen Insolvenzverfahren in Frankreich, samt Entscheidungshilfen, für Sie zusammengestellt.
Da in Frankreich die vorinsolvenzlichen Präventionsverfahren einen großen Stellenwert haben, sollten diese im Vorfeld einer Beratung ebenfalls abgewogen werden, ehe der Insolvenzantrag formuliert wird.
Hat eine deutsche Gesellschaft eine französische Muttergesellschaft, über deren Vermögen in Frankreich das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sollten sich die deutsche Geschäftsführung und die deutschen Mitgesellschafter zügig mit dem französischen Insolvenzverwalter persönlich in Verbindung setzen:
Für diese Konstellation haben wir die wesentliche Punkte ebenfalls für Sie zusammengestellt (Insolvenz einer Muttergesellschaft in Frankreich).
Der Kauf eines französischen Unternehmens aus der Insolvenz kann eine günstige Gelegenheit darstellen, den Einstieg in den französischen Markt oder den Ausbau Ihrer bestehenden Marktposition in Frankreich zu realisieren.
Der Preis für das in Frankreich aus der Insolvenz gekaufte Unternehmen ist dabei in der Regel überschaubar, da es im französischen Insolvenzverfahren in erster Linie um den Erhalt der Arbeitsplätze geht und die Gläubigerbefriedigung hintenansteht.
Finden Sie nachfolgend weitere Ausführungen zu den oben behandleten Punkten:
- Insolvenz einer Muttergesellschaft in Frankreich
- Insolvenz: Alternativen zum Sanierungs- und Liquidationsverfahren in Frankreich
- Schließung eines Unternehmens in Frankreich
- Insolvenz oder Schließung: Entlassung/Kündigung von Arbeitnehmern aus wirtschaftlichen Gründen eines Unternehmens in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Verfahren
- Insolvenz einer Tochtergesellschaft in Frankreich
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Straßburg, Paris, Sarreguemines, Bordeaux und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Februar 2020