Neue Regelungen im Arbeitsrecht ab Juni 2016

Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich(ausgenommen zertifizierter Transport)

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich sind im Zuge der neu in Kraft getretenen Regelungen ab dem 15. Juni 2016 neue Formulare zu verwenden.
Jeder außerhalb Frankreichs ansässige Arbeitgeber, der als Unternehmen Leistungen auf französischem Gebiet ausführen möchte, ist verpflichtet, im Voraus, das heißt vor Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich, eine Entsendungserklärung bei der DIRECCTE (frz. Arbeitsbehörde), die für den Ort der Ausführung seiner Leistungen zuständig ist, abzugeben.

Sie können diese Erklärung direkt online abgeben unter  https://mdel.mon.service49public.fr/pro_mademarchev5/sfjsp?interviewID=SIPSI .
Die neuen Formulare für die Abgabe der Entsendungserklärung finden Sie, je nach der Situation, in der Sie sich konkret befinden, hier: 

Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich im Rahmen einer Aktivität auf eigene Rechnung des Arbeitgebers oder im Rahmen von internationalen Dienstleistungen:  http://travail-emploi.gouv.fr/IMG/pdf/dpd-cerfa_15420_01.pdf  

Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich zwischen Niederlassungen der selben Gesellschaft oder zwischen Gesellschaften der selben Gruppe:  http://travail-emploi.gouv.fr/IMG/pdf/dpd-cerfa_15421_01.pdf  

Grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmern einer Zeitarbeitsfirma mit Sitz außerhalb Frankreichs nach Frankreich:  http://travail-emploi.gouv.fr/IMG/pdf/dpd-cerfa_15422_01.pdf 

Das jeweilige Formular ist in Papierform auszufüllen und per eingeschriebenen Brief oder per Fax an die zuständige DIRECCTE des Ortes, an dem die Leistung erfolgt (bei mehreren verschiedenen Leistungsorten: DIRECCTE des Ortes, an dem die zeitlich erste Leistung erfolgt), zu übermitteln.

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